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Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

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  #1  
Alt 22.02.2010, 19:38
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Frage Kindesunterhalsregelung rechtens?

Kindesunterhaltsregelung rechtens?

Ich zahle für meinen Sohn (unehelich) Kindesunterhalt : 454,- monatlich.

Mein Sohn lebt hauptsächlich bei seiner Mutter .. (er bei mir etwa nur 90 Tage).

Die Mutter bezieht Hartz 4. Mein Sohn sieht von meinen Kindesunterhaltszahlungen von 454 Euro nur seinen Bedarfsanteil von ca 280 Euro.

Ist das rechtens? Ich bezahle doch dadurch indirekt die Bezüge der Mutter mit?!

Schönen Gruß und danke im voraus!

Nasenbaer
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  #2  
Alt 22.02.2010, 19:45
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I.d.R. hat der Sohn ein Zimmer, dieses will auch bezahlt werden.
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  #3  
Alt 22.02.2010, 20:44
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Danke für die schnelle Antwort!

Ich zahle also Kindesunterhalt von 454 Euro um seinen Bedarf inklusive Wohnkosten zu decken?!

Er ist übrigens 15.
ein Zimmer hat er auch! so ca 10qm - Die Differenz von 454-280 = 174 Euro sind also die Kosten für das Zimmer? Das habe ich auch voll zu zahlen?



Die Mutter erhält ja noch 184 Euro Kindergeld für meinen Sohn, also insgesamt sind die Zuwendungen für meinen Sohn 638 Euro und davon bleiben meinem Sohn 280 Euro nach dem SGB2, der Rest von 358 Euro muss also für das 10qm Zimmer sein?! Das ist doch ein Witz?!

Es gibt einen Widerspruch: Die Düsseldorfer Tabelle guckt nicht danach, wie viel ein Kind zum Leben braucht, sondern - da es ja vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abhängt, oder doch??!

Die Mutter hat auch ein 2. Kind, nicht von mir. Der Kindvater, auch nicht verheiratet mit der Kindsmutter ist auch unterhaltspflichtig hinsichtlich seines Kindes. d.h. sie würde theoretisch zusammen ca auch 630 Euro erhalten, zusammen also über 1250 Euro. Das müssen wir Väter also jeden Monat (neben den 3 Monaten, in denen jeweils unsere Kinder bei uns wohnen!) für unsere Kinder aufbringen und den Bedarf decken und trotzdem bekommt die Mutter von Amt nur 280 Euro Regelsatz.?! Ich verstehe die Verhältnisse einfach nicht..


Eine 2. Sache verstehe ich auch nicht:

Ich zahle 454 Euro monatlich für 9 Monate, nicht für 12! (90 = 2,5 Tage * 26 Wochen + 30 Tage in den Ferien) : So ist das ja auch vom Gesetzgeber vorgesehen: Jedes 2. Wochenende + die Ferien ist mein Sohn bei mir.

Das heisst, ich zahle effektiv 12*454/ 9 Euro = 605 Euro.
(+ die ganzen anderen Dinge üblicherweise - Kleidung, Musikunterricht, Kurse, Weihnachten, Geburtstag, ...)


Das wurde bei der Erstellung der Sätze in der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt?! Ich zahle demnach effektiv an die Mutter 605 Euro pro Monat, sie bekommt zudem 184 Euro Kindergeld, also zusammen 789 Euro effektiv. Mein Sohn sieht davon 280 Euro im Monat - Das ist ja angeblich sein Bedarf.. Welchen Beitrag finanziellen Beitrag hat eigentlich der Elternteil zu leisten, bei dem das Kind überwiegend, also ca 9 von 12 Monaten lebt???
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  #4  
Alt 22.02.2010, 21:59
Benutzerbild von Turtle1972
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Bei der Bemessung des Kindesunterhaltes wird darauf abgestellt, was wäre, wenn das Kind mit dem bei hohem Unterhalt natürlich gut verdienenden Vater zusammenleben würde. Dann wäre es ja zumeist auch so, dass dieses Kind einen höheren Lebensstandard hat wie ein Kind, dessen Vater z. B. nur 1000 Euro verdient! Es kann ja nicht sein, dass ein Kind gerade das zum Überleben nötige hat, während der Vater (samt neuer Familien) in der Villa mit Porsche vor dem Tor lebt.

Turtle
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  #5  
Alt 23.02.2010, 08:15
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Beiträge: 1
Blinzeln

Hallo
Musikunterricht, Kurse und Kleidung sind Dinge des tägl. Lebens und müssen vom Unterhaltsempfänger bestritten werden.
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  #6  
Alt 23.02.2010, 15:13
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.218
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Zitat:
Zitat von NasenbaerHH Beitrag anzeigen
Eine 2. Sache verstehe ich auch nicht:

Ich zahle 454 Euro monatlich für 9 Monate, nicht für 12! (90 = 2,5 Tage * 26 Wochen + 30 Tage in den Ferien) : So ist das ja auch vom Gesetzgeber vorgesehen: Jedes 2. Wochenende + die Ferien ist mein Sohn bei mir.
Man sollte nicht das Umgangsrecht mit der Unterhaltspflicht vermischen. Die Zeiten des Umgangs sind getrennt von der Höhe der Unterhaltspflicht zu sehen.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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anrechnung, kindesunterhalt

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