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Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

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  #1  
Alt 12.07.2011, 09:41
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Ausrufezeichen Kinderunterhaltsnachzahlung was bekommt die ARGE?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Anliegen:
Und zwar ich habe 2 Kleine Kinder bin alleinerziehend.
Der vater meines Jüngsten Kindes hat bisher noch keinen Unterhalt gezahlt wodurch ich UVG erhalten habe.
Nun sagte die Beistandschaft mir das der Vater unterhalt gezahlt hat und das UVG jetzt eingestellt werde.

Das von dem Unterhalt UVG abgezogen werde ist mir klar, aber was hat die ARGE damit zu tun?
Was bekommt die Arge davon bzw vom rest von 92 euro?

In meinen Bescheid bin auf der 1. Seite nur ich eingetragen:
Sicherung des Lebensunterhaltes 279,28
Kosten Heizung Unterkunft 134,13
Ergibt monatl. 413,41 Euro

Aber auf der 1. Seite steht nur mein Name meine Kinder sind dort nicht mit aufgeführt nur auf der Rückseite sprich auf der Berechung.


Wird der rest also die 92 Euro an die ARGE gehen?

Bitte um Rat.
Lg
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  #2  
Alt 12.07.2011, 10:15
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Zitat:
Wird der rest also die 92 Euro an die ARGE gehen?
Von welchen 92€ sprichst Du? Das musst Du wohl etwas näher erläutern.

Und: an wen zahlt der Vater denn jetzt?
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  #3  
Alt 12.07.2011, 10:34
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Die 92 € je Kind sind vermutlich die Differenz zwischen Unterhalt (100 %DüTa) und dem Unterhaltsvorschuss ?

Ob der Arge was zusteht kann man nur vermuten, die Wahrscheinlichkeit ist aber groß, da die Höhe Deiner Leistungen eine Verschiebung des Kindergeldes auf dich zulassen würde.

Der Anspruch ist vermutlich gemäß § 33 SGB II auf das JC übergegangen.
SGB 2 - Einzelnorm
Hier vor allem Abs. 1 Satz 2 beachten.
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  #4  
Alt 12.07.2011, 11:10
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Standard Also

Also ich bekomme derzeit 133 Euro UVG und der Kindesvater zahlt den Normalsatz von 225 Euro ergibt sich daraus also eine Different von 92 Euro!

Laut meines bescheides, bin dort ja nur ich aufgeführt da wo meine Kinder nur aufgeführt sind ist in der Berechnung.
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  #5  
Alt 12.07.2011, 11:39
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Standard Ach ja

Also der Vater zahlt derzeit an das Jugendamt an meine Beistandschaft die das momentan dann an mich ab nächsten Monat weiterleiten.


Also 225 Euro davon abzüglich an die UVG Stelle 133 = 92 Euro PLUS!
Was geschieht damit?
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  #6  
Alt 12.07.2011, 11:51
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Wenn Du (wenn ich's richtig verstanden habe) nun 92€ mehr bekommst,
bist Du um diesen Betrag weniger hilfebedürftig.
Kriegste also diesen Betrag weniger vom JC.
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  #7  
Alt 12.07.2011, 11:54
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Zitat:
momentan dann an mich ab nächsten Monat
Solche Schilderungen sind dem Leser zum Verständnis auch nicht grade eine große Hilfe.
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  #8  
Alt 12.07.2011, 12:15
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Standard Sorry

Ihr habt mich falsch verstanden.

Hab mich nicht richtig ausgedrückt....!

Also zur Erläuterung nochmal:
Ich bekomme seid geraumer Zeit UVG für den kleinen Höhe 133 Euro.
Der kindesvater zahlt seid 6 Monaten Unterhalt an das Jugendamt 225 Euro.
Da ich bei der Stadt bzw UVG Stelle einen Abtretungsvertrag unterschrieben habe steht der UVG Stelle 133 Euro zu.

Sprich rechnerisch:
225 (Unterhalt) * 6 Monate = 1350 Euro
133 (UVG) * 6 Monate = 798 Euro

Bleiben von den 1350 Euro - 798 Euro = 552 Euro über von den 6 Monaten Unterhaltszahlung!

Jetzt frag ich mich was geschieht mit dem Rest (552 Euro) was steht der ARGE zu?
Ich bekomme für meinen Jüngsten KEIN ALG2 wie man dem Bewillungsbescheid entnehmen kann sonst wäre er ja vorne mit aufgeführt und nicht nur in der Berechnung.
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  #9  
Alt 12.07.2011, 12:23
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Ihr seid, denke ich, eine Bedarfsgemeinschaft. Da wird 'alles in einen Topf geschmissen'.
Insofern verstehe ich nicht, wenn Du schreibst, das Kind steht nicht drin.

Aber egal.

Es ist schnurzpiepe, wieviel und an wen der Vater zahlt.
Es wird halt angerechnet, und umsoweniger zahlt Dir der Staat.
Und das ist auch gut so, weil es zwar VATER Staat gibt, aber Dein Kind einen eigenen Vater hat, der für dieses Kind Unterhalt zahlt, okay?
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  #10  
Alt 12.07.2011, 12:25
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Die Kinder bekamen nur aufgrund der Anrechnung des Kindergeldes als Einkommen bisher keine Leistungen. Kindergeld ist aber Einkommen der Eltern, es wird im SGB II nur dann bei den Kindern angerechnet, wenn es zur Deckung ihres Bedarfes notwendig ist. Erzielt das Kind Einkommen (vor allem aus Unterhalt) und kann daraus ganz oder zumindest zum großen Teil seinen Bedarf decken, wird das Kindergeld wieder ganz oder anteilig bei den Eltern als Einkommen berücksichtigt. Dies geht auch rückwirkend. (Siehe den von mir weiter oben verlinkten Gesetzesauszug)
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alg2, nachzahlung, unterhaltsnachzahlung

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