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Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

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  #1  
Alt 21.08.2009, 01:05
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Standard Kindergeld abgelehnt, trotz Anspruch!

Hallo!

Ich bräuchte mal dringend eine sachkundige Auskunft, da ich durch die Ämter mich einfach im Stich gelassen fühle und mich nicht sonderlich auskenne.

Zu meinem Fall:

Mein Bruder ist 19 Jahre alt. Er hatte im Februar 2009 Leistungen bei der ARGE beantragt. Er war die letzten Jahre im Heim. Im September 2008 allerdings (mit 18 Jahren) zog er zu einem Freund. Im Februar diesen Jahres zog er zu mir, da er nicht mehr bei seinem Freund wohnen konnte. Dann war ich mit ihm beim Amt und stellte einen Antrag. Seit da ist er arbeitssuchend und ab September besucht er eine 1-jährige Schule.

Nach monatelangem hin und her bekam er (endlich) im Juni diesen Jahres die Zustimmung. Gleichzeitig auch eine Nachzahlung der Leistungen, welche seit dem Monat Februar offen waren.

Er wohnt auch seit Juni alleine in einer Wohnung, welche auch durch die ARGE gezahlt wird.Allerdings hat er monatlich knapp 150 Euro zu wenig! Da die ARGE davon ausgeht das er Kindergeld bekommt. Er bekommt allerdings ja keines. Hat er auch noch nie! Wir machten dann im Juni einen Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse. Dieser wurde jetzt abgelehnt! Mit der Begründung, dass er sich an seinen Vater wenden solle, bzw. dieser das KG beantragen muss.

Allerdings kennt er seinen Vater ja nicht! Er war ja auch die letzen Jahre, bis September 2008 im Heim! Auch die Mutter ist seit mehr als 10 Jahren "unbekannt".

Als mein Bruder vor ein paar Wochen bei der ARGE mit einer Person aus der Leistungsabteilung gesprochen hat, meinte diese: "wenn die Kindergeld Zahlung durch die Fam. Kasse nicht erfolgt, werden diese knapp 150 Euro von der ARGE gezahlt, auch nachgezhalt".

Nachdem die Ablehnung der Familienkasse per Post zugestellt war, gingen wir zur ARGE und schilderten den Fall. Doch dort wurde uns immer wieder das selbe erzählt "er habe Anspruch auf Kindergeld und wir sollen uns an die Fam. Kasse wenden bzw. der Fall müsse geprüft werden".

Mein Bedenken ist das nun wieder die Wochen und Monate verstreichen und sich nix tut! Denn meinem Bruder fehlen halt nun monatlich knapp 150 Euro!
Und da er alleine wohnt und keine Eltern vorweisen kann, ist das jede Menge Geld!

Nun die Frage: An wen müssen wir uns nun strikt halten und penetrant nachhaken? ARGE oder Familien Kasse? Und wie sollen wir uns verhalten?
Ich meine zur Familien Kasse hinfahren, falls die ARGE schriftlich auch ablehnt? Fakt ist er braucht "das fehlende Geld" dringend.

Auch eine Nachzahlung die letzten Monate wäre sicherlich angebracht.
Ab wann kann man diese denn beantragen? Ab Sept. letzten Jahres oder erst ab Febr. diesen Jahres (ab da ist er ja erst bei der ARGE als suchend gemeldet)?

Vielen Dank im Voraus
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  #2  
Alt 21.08.2009, 06:07
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hallo,
eine Mutter , die es beantragen kann, gibts wohl auch nicht mehr oder ?

Schriftliche Ablehnung des Kindergeldantrages besorgen, dann schriftlich Antrag nach § 44 SGB X auf Überprüfung stellen und Kopie der Ablehnung KG dabei packen.

Gruß
Enibas
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  #3  
Alt 21.08.2009, 06:29
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Wer hat denn bis zu seinem 18. Geburtstag das Kindergeld bezogen?
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  #4  
Alt 21.08.2009, 07:58
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Im Sachverhalt steht doch, er war die letzten Jahre im Heim. Also wird wohl das Jugendamt als Kostenträger das Kindergeld vereinnahmt haben. Aber mit 19 Jahren müßte er das Kindergeld doch selber beantragen können. Ansonsten vorgehen, wie Enibas empfohlen hat, Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X bei der Familienkasse stellen.
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  #5  
Alt 21.08.2009, 08:29
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Zitat:
Zitat von martinvoll Beitrag anzeigen
Im Sachverhalt steht doch, er war die letzten Jahre im Heim. Also wird wohl das Jugendamt als Kostenträger das Kindergeld vereinnahmt haben. Aber mit 19 Jahren müßte er das Kindergeld doch selber beantragen können.
Deshalb frage ich ja. Die Ablehnung der Familienkasse ist mit diesem Hintergrund nicht zu verstehen. Er hätte rein theoretisch einen Kindergeldanspruch rückwirkend vom 18. Geburtstag an bzw. ab dem Tag, wo zuletzt Kindergeld von dem Träger beansprucht wurde. Diese Ablehnung wäre vorrangig zu hinterfragen bzw. zu widersprechen.

Enibas hatte mit dem Überprüfungsantrag den ALGII-Bescheid gemeint.
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  #6  
Alt 21.08.2009, 13:02
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Zunächst mal danke für die vielen Antworten!


Zitat:
Zitat von Enibas Beitrag anzeigen
hallo,
eine Mutter , die es beantragen kann, gibts wohl auch nicht mehr oder ?

Schriftliche Ablehnung des Kindergeldantrages besorgen, dann schriftlich Antrag nach § 44 SGB X auf Überprüfung stellen und Kopie der Ablehnung KG dabei packen.

Gruß
Enibas
Also die schriftliche Ablehnung, seitens der KG Kasse, haben wir ja.
Und diese haben wir nun einer Sachbearbeiterin der Leistungsabteilung der ARGE gegeben. Sie will nun mal den Sachverhalt prüfen.

Ich meine ist es nun möglich das die ARGE die Leistung aufstockt (um die fehlenden ca. 150 Euro)? Eigentlich ja, denn die schriftliche Ablehnung haben die ja jetzt.

Dann müsste es doch auch so sein, dass mein Bruder automatisch eine Nachzahlung noch erhält von der ARGE? Also seit Antragsstellung zumindest (Februar 2009), denn alles vorangegangene hat ja dann mit der ARGE direkt nix mehr zu tun.

Sehe ich das richtig?
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