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Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

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  #1  
Alt 17.04.2010, 17:09
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Standard kein unterhalt droht haft??

folgendes problem:
mein verlobter hat eine 8-jährige tochter aus ersten beziehung (nicht verheiratet). er konnte noch nie unterhalt zahlen da er arbeitslos ist, bemühte sich aber um arbeit. jetzt sitzt er leider in haft, wegen anderer strafdelikten. meine frage nun: droht ihm später noch einmal haft, da er kein unterhalt zahlt? wenn ja wielang? und kann man vielleicht mit jugendamt reden, das man z.B. monatl. 50-euro zahlen kann, damit er nicht in haft muss?? (wir wohnen in sachsen, falls das was zur sache beiträgt)
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  #2  
Alt 17.04.2010, 18:43
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Hallo Englelchen,

Wenn er wirklich keine Arbeit hat und deshalb nicht Leistungsfähig ist
kann er nicht mit Haft bestraft werden,
Aber die Kindesmutter bekommt bestimmt Unterhaltsvorschuss vom
Jugendamt den dein Verlobter dann ans JA zurückzahlen muss ( wenn er
kann).

lg
edy
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  #3  
Alt 18.04.2010, 15:04
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aber was ist wenn er nicht kann? ich hab schon viel eben darüber gelesen, dass manchen haftstrafen drohen, aber weshalb? wenn sie sich weigern? weißt du denn wieviel in etwa auf uns zukommen kann monatlich?
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  #4  
Alt 18.04.2010, 17:57
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Hallo engelchen121184,

Also wenn er sich wirklich um Arbeit bemüht,aber keine findet,dann
kann er keinen Unterhalt zahlen.
Er muss deshalb nicht in Haft.
Wenn er aber irgend wann Arbeit findet und genug verdient,dann muss
er den Unterhaltsvorschuss an's Jugendamt zurück zahlen.

lg
edy
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  #5  
Alt 19.04.2010, 10:08
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Welchen Sinn macht es denn wegen nicht zahlendem Unterhalt einen Vater ins Gefängniss zu stecken ? Das Kind hat mal garnichts davon, sieht den Vater dann ja überhaupt nicht mehr. Und all das nur weil das Einkommen zu gering ist.

LG, Agnes
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  #6  
Alt 19.04.2010, 10:42
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Hallo,

Verletzung der Unterhaltspflicht ist ein Straftatbestand nach § 170 StGB...aber man wird nur verurteilt, wenn man genug Einkommen hatte und trotzdem nichts zahlte...Und in Haft kommt man nur, wenn man zuvor auf Bewährung verurteilt war Unterhalt zu zahlen und es dann immer noch nicht gerafft hat und nichts zahlte....Dann wird die Bewährung widerrufen und man muss absitzen...

Gruß
Enibas
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  #7  
Alt 19.04.2010, 10:59
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Standard Strafdelikte

Zitat:
Zitat von engelchen121184 Beitrag anzeigen
folgendes problem:
mein verlobter hat eine 8-jährige tochter aus ersten beziehung (nicht verheiratet). er konnte noch nie unterhalt zahlen da er arbeitslos ist, bemühte sich aber um arbeit. jetzt sitzt er leider in haft, wegen anderer strafdelikten. meine frage nun: droht ihm später noch einmal haft, da er kein unterhalt zahlt? wenn ja wielang? und kann man vielleicht mit jugendamt reden, das man z.B. monatl. 50-euro zahlen kann, damit er nicht in haft muss?? (wir wohnen in sachsen, falls das was zur sache beiträgt)
haben die anderen Delikte etwas damit zu tun?
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  #8  
Alt 19.04.2010, 17:58
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nein die delikte haben nix damit zu tun. ich danke aber vielmals für eure hilfe, wußte nämlich nicht ein noch aus wenn das auch noch gekommen wär. weil meine schwiegermutter das treiben auch mit verrückt gemacht hat, deswegen hab ich mich damit beschäftigt.
vielen dank nochmals.
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  #9  
Alt 29.04.2010, 06:23
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Unterhaltsvorschuss wird nur 72 monate gezahlt! Und dies dürfte bei einer 8 jährigen gegeben sein....
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  #10  
Alt 29.04.2010, 18:00
Benutzerbild von Turtle1972
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Dann dürfte ja kein 8, 9, 10 oder 11jähriges Kind UVG bekommen. Weißt du denn, wann die Mutter angefangen hat, für das Kind UVG zu beziehen?! Bestimmt nicht. Also ist es theoretisch sehr wohl möglich, dass für das 8jährige Kind UVG bezogen wird!

Turtle
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Stichworte
haft, kind, unterhalt

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