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| Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle |
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#1
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| folgendes problem: mein verlobter hat eine 8-jährige tochter aus ersten beziehung (nicht verheiratet). er konnte noch nie unterhalt zahlen da er arbeitslos ist, bemühte sich aber um arbeit. jetzt sitzt er leider in haft, wegen anderer strafdelikten. meine frage nun: droht ihm später noch einmal haft, da er kein unterhalt zahlt? wenn ja wielang? und kann man vielleicht mit jugendamt reden, das man z.B. monatl. 50-euro zahlen kann, damit er nicht in haft muss?? (wir wohnen in sachsen, falls das was zur sache beiträgt) |
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#2
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| Hallo Englelchen, Wenn er wirklich keine Arbeit hat und deshalb nicht Leistungsfähig ist kann er nicht mit Haft bestraft werden, Aber die Kindesmutter bekommt bestimmt Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt den dein Verlobter dann ans JA zurückzahlen muss ( wenn er kann). lg edy |
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#3
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| aber was ist wenn er nicht kann? ich hab schon viel eben darüber gelesen, dass manchen haftstrafen drohen, aber weshalb? wenn sie sich weigern? weißt du denn wieviel in etwa auf uns zukommen kann monatlich? |
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#4
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| Hallo engelchen121184, Also wenn er sich wirklich um Arbeit bemüht,aber keine findet,dann kann er keinen Unterhalt zahlen. Er muss deshalb nicht in Haft. Wenn er aber irgend wann Arbeit findet und genug verdient,dann muss er den Unterhaltsvorschuss an's Jugendamt zurück zahlen. lg edy |
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#5
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| Welchen Sinn macht es denn wegen nicht zahlendem Unterhalt einen Vater ins Gefängniss zu stecken ? Das Kind hat mal garnichts davon, sieht den Vater dann ja überhaupt nicht mehr. Und all das nur weil das Einkommen zu gering ist. LG, Agnes |
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#6
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| Hallo, Verletzung der Unterhaltspflicht ist ein Straftatbestand nach § 170 StGB...aber man wird nur verurteilt, wenn man genug Einkommen hatte und trotzdem nichts zahlte...Und in Haft kommt man nur, wenn man zuvor auf Bewährung verurteilt war Unterhalt zu zahlen und es dann immer noch nicht gerafft hat und nichts zahlte....Dann wird die Bewährung widerrufen und man muss absitzen... Gruß Enibas |
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#7
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#8
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| nein die delikte haben nix damit zu tun. ich danke aber vielmals für eure hilfe, wußte nämlich nicht ein noch aus wenn das auch noch gekommen wär. weil meine schwiegermutter das treiben auch mit verrückt gemacht hat, deswegen hab ich mich damit beschäftigt. vielen dank nochmals. |
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#9
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| Unterhaltsvorschuss wird nur 72 monate gezahlt! Und dies dürfte bei einer 8 jährigen gegeben sein.... |
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#10
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| Dann dürfte ja kein 8, 9, 10 oder 11jähriges Kind UVG bekommen. Weißt du denn, wann die Mutter angefangen hat, für das Kind UVG zu beziehen?! Bestimmt nicht. Also ist es theoretisch sehr wohl möglich, dass für das 8jährige Kind UVG bezogen wird! Turtle |
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| Stichworte |
| haft, kind, unterhalt |
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