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| Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle |
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#1
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| Hallo, folgende Situation: Mama und Papa seit 2005 getrennt. Ich wohne bei Mama und bin jetzt 18 geworden. Ich bin Schülerin und mache in 2Jahen Abitur (somit kein eigenes Einkommen). Einkommen der Mutter: ca. 2500Euro im Monat. Einkommen Papa: Ca.2000 Euro im Monat. Erstens: Wer muss mir wie viel Unterhalt bezahlen? Zweitens: Wer bekommt den Unterhalt (Da ich bei Mama wohne)? Drittens: Muss meine Mama trotzdem Unterhalt zahlen, obwohl ich bei ihr wohne? Viertens: Wer bekommt das Kindergeld und was passiert damit? Danke schonmal ! ![]() |
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#2
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| 1. Dafür gibt es die Düsseldorfer Tabelle. Google einfach mal. Kommt immer aufs Einkommen an. 2. Den Unterhalt bekommst Du, wird aber Deiner Mutter gezahlt, da sie ja für Dich die Miete und Essen usw. bezahlt. 3. Deine Mutter zahlt selbstverständlich Unterhalt. Sie verpflegt Dich ja auch und zahlt Dir die Wohnung, genau so wie Dein Vater auch. Ihr Unterhalt wird halt in Naturalien gezahlt, der von Deinem Vater in Geld. 4. Der Unterhalt Deines Vaters mindert sich um das halbe Kindergeld, Deine Mutter bekommt das Kindergeld aufs Konto. |
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#3
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| Jetzt wo du 18 bist steht dir auch von der Mutter Bar Unterhalt zu. Ab 18 sind beide Elternteile Barunterhaltspflichtig!!! Wieviel ihr dann verrechnet wegen Unterkunft etc. liegt an euch. KG bekommt die Mutter, weil du noch bei ihr wohnst. |
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#4
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| Erdbär hat nicht ganz Unrecht mit seiner Aussage. Obwohl es allerdings nur die halbe Wahrheit ist. Das Thema ist wohl doch etwas komplexer, als man es auch ihm in seinem Thread dargestellt hat. Ein Kind ab 18 J. ist volljährig, eigenverantwortlich und ebenso handlungsfähig, folglich läuft also nix mehr über die Mutter, sondern direkt übers Kind. Soweit sogut. Bar-unterhaltspflichtig sind dann beide Elternteile gleichermaßen. Im vorliegenden Falle: Einkommen Vater & Mutter = 4.500,-€. Lt. D'dorfer Tabelle Anspruch für das Kind 742,-€. Davon ab das Kindergeld, blieben 558,-€. Entsprechend des unterschiedlichen Einkommens zahlt davon der Vater ca. 44% (245,-€) und die Mutter ca. 56% (313,-€). Dafür zu sorgen, dass dieses Geld auch kommt, hat, wie gesagt, ausschließlich das Kind. Im Falle Kimmel931 geht das Kind allerdings noch zur Schule. In diesem Falle ist die Mutter (ich staune jetzt selbst nach meiner Recherche) nicht Bar-unterhaltspflichtig. Demzufolge also bliebe an Bargeld die 245 Euro von Papa, der bis dato schätzungsweise 430,-€ hat zahlen müssen. Ich hoffe, ich habe das jetzt alles richtig recherchiert. Es deckt sich im Übrigen durchaus auch mit dem Ablauf, als damals mein Sohn 18 wurde. |
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#5
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| Um diese Frage noch schnell zu beantworten: Das Kindergeld kommt weiterhin auf Mama's Konto. Was damit passiert? Solltest Du sie fragen. Und was ich Dich gerne fragen würde: Was ist der Anlass für Deine Nachfrage? Bist Du mit der derzeitigen (finanziellen) Situation unzufrieden? |
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#6
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| Zitat:
![]() Hast Du mal eine Quelle dafür? |
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#7
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| Danke, pAp, für Deinen Hinweis. Da habe ich mich in meiner Recherche (z.B. Scheidung Online - Kostenloser Ratgeber und Scheidungsservice , den genauen Link kriege ich nicht hin) etwas verwirren lassen: Die Besonderheit, wenn das Kind noch zur Schule geht, besteht beim Selbstbehalt. Und nur dort. D.h. bei meiner Berechnung wäre bei Vater&Mutter zunächst jeweils der Selbstbehalt vom Einkommen abzuziehen, um dann den prozentualen Anteil am Unterhalt zu errechnen. Da käme Vater dann nochmals um 10-20 Euro besser weg. Aber: Bar-unterhaltspflichtig sind BEIDE Eltern. Wie dies in der Praxis bei der Mutter umzusetzen ist, steht auf einem anderen Blatt und obliegt der Aufgabe des Unterhaltsempfängers. |
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#8
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| Zitat:
Hallo kimmel931, es wäre einfacher dir zu helfen, wenn du die Fragen von WalterWinter beantworten würdest. Denn so bleibst du allein auf den gesetzlichen Fakten sitzen, die dir in deiner Situation eventuell nicht weiterhelfen. internette Grüße anabell
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
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#9
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| Sehr gut formuliert. |
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#10
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| Ja, genau das ist die Frage. Denn mein Papa hat den Unterhalt ab meinem 18. einfach auf mein Konto überwiesen und nun gab es Streitereien zwischen uns dreien. Ich wollte einfach nur wissen wie viel ich behalten darf und von wem ich es bekomme? Naja was heißt finanzielle Schwierigkeiten bzw. Unzufriedenheit. Ich habe von dem Unterhalt meines Vaters die letzten Jahre nicht viel gesehen.. Wenn ich was brauchte hab ich es mir meistens selber gekauft und da ich jetzt ein Auto zu finanzieren habe und auch nicht mehr von meiner Mama abhängig sein wollte.. (Klamotten, Schulzeug, etc..) Wollten wir herrausfinden wer was von wem bekommt. Natürlich soll meine Mama nicht mit leeren Händen ausgehen. Das ist ganz klar, da ich ja bei ihr wohne. Gruß Kimmel931 |
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| unterhalt, volljährige kinder |
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