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Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

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  #1  
Alt 26.02.2010, 14:31
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Registriert seit: 28.07.2009
Beiträge: 21
Standard Höhe freiwilliger Unterhalt

Mein Mann und ich trennen uns räumlich. Wir haben zwei Kinder, 4 und 5 Jahre. Da ich gerade mein 2.Staatsexamen mache, habe ich durch meine Lehrertätigkeit nur 1250 Euro Brutto bei einer Vollzeitstelle.

Mein Mann geht zurück zu seiner Mutter nach Spanien, beendet dort sein Studium und kann so wenig verdienen. Er könnte uns monatlich 150 Euro überweisen.

Ich möchte nun Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen und habe gehört, dass man mich erst zum Jugendamt wegen Beantragung von Unterhaltsvorschuss schicken würde, was dann von meinem Mann später zurückgezahlt werden müsste. Das möchte ich natürlich nicht.

Meine Frage deshalb: Wäre es akzeptiert, wenn mein Mann 150 Euro pro Monat freiwillig zahlt (er könnte höchstens 400 im Monat dort verdienen) oder gibt es einen festgesetzten Betrag?

Vielen Dank
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  #2  
Alt 26.02.2010, 14:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 959
Standard Betrag

1250
plus 150
plus Kindergeld für zwei Kinder


wieso reicht das nicht???????????????
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  #3  
Alt 26.02.2010, 15:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.307
Standard

Du würdest dann aufgefordert werden, den Rest durch das Jugendamt aufstocken zu lassen.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses habe ich ja bereits in Deinem anderen Thema genannt.

Und mit Unterhalt/Unterhaltsvorschuss gibt es keinen Kinderzuschlag.
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  #4  
Alt 26.02.2010, 18:10
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Einmal reicht doch:

mein Mann geht - Anspruch auf Kinderzuschlag

Turtle
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