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Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

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  #1  
Alt 03.09.2010, 21:52
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Registriert seit: 03.09.2010
Beiträge: 5
Standard Hartz 4 zu verrechnender Unterhaltsansruch

mein Sohn (12) lebt 10 Jahren bei mir und wird von mir versorgt.
Durch eine Firmeninsolvenz,mußte ich meine selbständige Tätigkeit
aufgeben und beziehe nun ALG 2.

Die Mutter meiners Sohnes hat nie Unterhalt gezahlt, ist wieder verheiratet,
und bezieht als Angestellte in einem Supermarkt ca. € 1300 bei Lohnsteuerklasse 4.

Um den Unterhalt ihrerseits habe ich mich (schäm) nie gekümmert, da es
mir und meinem Sohn gut ging und ich keinen Streß wollte (haut mich).

Wie sieht das jetzt aus ? Ich bekomme für uns beide die Regelsätze
zzgl. Miete.

Muß ich jetzt den Unterhalt einfordern oder holt sich die Gemeinde den
Unterhalt bei ihr?

Danke für Eure Infos :-)

lg
Holzwurm
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  #2  
Alt 04.09.2010, 08:11
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Zitat:
Zitat von holzwurm1205 Beitrag anzeigen
Muß ich jetzt den Unterhalt einfordern oder holt sich die Gemeinde den
Unterhalt bei ihr?
Was steht denn in dem Bescheid? Beides ist möglich, nur nicht gleichzeitig.

Sinnvoll wäre es schon, du würdest den Unterhalt schnellstens für dein Kind geltend machen.
__________________
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