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| Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle |
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#1
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| Hallo, mein Freund und ich trennen uns leider, und nun muss ich mich zu allem Überfluss noch um den ganzen finanziellen Kram kümmern, für den ich eigentlich so gar keinen Kopf habe. Es ist aber so. Im Moment wohnen wir noch zusammen, er will Dezember ausziehen. Wir haben 2 Kinder ( 3 und 1). Er verdient 1350€ netto und ich bin gerade im Urlaubssemster wegen Kindeserziehung und hab eigentlich erst vor ein paar Wochen für uns vier beim Jobcenter ALG II beantragt. Nun bin ich ja aber bald alleinerziehend. Mein Freund will auch Unterhalt zahlen. Wie legen wir den fest, sodass es auch vom Jobcenter akzeptiert wird? Ich hab so oft was von Titeln gelesen, was ist das denn? Ich habe mal durchgerechnet und würde pro Kind 169€ (irgendwas mit Mangel) bekommen, wahrscheinlich abzüglich der Hälfte des Kindergeldes (oder?). Im Moment würde es mich ja nicht stören, denn der Unterhalt wird ja beim ALG II eh gegengerechnet und ich möchte meinen Freund ja auch nicht ausnehmen, er soll ja auch über die Runden kommen. Also können wir das einfach so unter uns nach dieser Tabelle vereinbaren oder brauchen wir was "Besseres"? Traurige Grüße, Stephie. |
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#2
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| Hallo diedadi, Dein Freund ist euren Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Und dir mindestens bis euer 1 Jähriges Kind 3 Jahre alt ist. Zitat:
Freundes für den Unterhalt aufkommen? Du wirst einen Titel (Gerichtsbeschluss/JA-Urkunde) gegen ihn erwirken müssen. Ihm bleibt ein Selbstbehalt von 950€ lg edy
__________________ Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
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#3
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| Oh ok, ich wusste nicht, dass er so viel zahlen muss. Dann waren die 169€ wirklich der Betrag, den er zahlen muss. Ich frage mich nur, wie er von 950€ alles bezahlen soll. Miete, Telefon, Strom, Autokredit (135€ im Monat) , Benzin (er fährt jeden Tag insgesamt fast 40 km) und eben Dinge des täglichen Lebens... |
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#4
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| Das ist nicht dein Problem. Zitat:
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#5
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| Hallo diedadi, Zitat:
entsteht hier eine Mangelfallberechnung. Man kann von ihm evtl. ein zusätzliches Einkommen verlangen (Zeitung austragen,Regale auffüllen usw), damit er den Mindestunterhalt für die Kinder leisten kann. Das du ihn gerne schonen möchtest ist zwar lieb gemeint,die Gesetze sagen aber etwas anderes. lg edy
__________________ Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
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#6
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| Zitat:
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#7
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__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#8
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| Wie bist du auf den Betrag von 169€ pro Kind gekommen? Hast du 4 % vom Bruttoeinkommen für die Altersvorsorge abgezogen und 5 % für berufsbedingte Aufwendungen? Ich komme bei einem geschätzten Brutto von 2000€ auf rund 126€ pro Kind. Im übrigen kann dein Ex den Titel auch selbst machen lassen. Mein Tipp für ihn wäre, den Titel statisch und auf 2 Jahre zu machen. Macht das Jugendamt oder ein Notar kostenlos, beim Notar kommen nur noch Schreibkosten dazu, die sollten nicht mehr wie 30€ betragen. Das Jugendamt könnte sich aber beim Statischen und befristeten Titel Querstellen. |
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#9
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| Das Jugendamt darf sich nicht querstellen, wenn noch keine "höherer" Titel besteht, muss es diesen ausfertige, wenn die Mutter dann noch zustimmt sowieso. Ein gut arbeitendes Jobcenter wird die Unterhaltshöhe sowieso überprüfen, solange keine nachvollziehbare Berechnung vorliegt. @bubu1882: die Altersvorsorge von 4% muss aber auch tatsächlich erfolgen und gerade bei Mangelfällen werden die Gerichte darauf auch Wert legen. |
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#10
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| Hallo diedadi, geht es hier um Kindeswohl oder um das Vaterwohl? (tolle neue Wortschöpfung. oder gibt die schon? )Der einfachste Weg ist der gemeinsame Weg zum Jugendamt und einen vollstreckbaren Titel erwirken. Wie weiter oben angeführt, das Amt prüft eh nach und du erweist weder euren Kindern, noch dem Vater noch dir selbst eine Gefälligkeit, wenn ihr den Unterhalt eigenständig niedrig sockelt. Alles Gute! anabell
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
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