Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Unterhalt - Unterhaltsrecht > Kindesunterhalt

Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 05.12.2010, 18:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.12.2010
Beiträge: 2
Standard Familie(Sozialhilfe) Kind(18) will ausziehen. MÖGLICH?

Die Familie hat Lohnsteuer 3 und 5 also Sozialhilfe. Ich hab eine Tochter die 18 ist, noch zur Schule geht und will ausziehen. Mein Mann - ihr Stiefvater und ich könnten ihre Wohnung nicht finanzieren und soweit ich weiß muss sie bis 25 Jahren bei der Familie bleiben, stimmt das?
und wenn sie auf 400basis arbeiten würde und allesselber bezahlen würde? könnte sie dann ausziehen?
Was könnte man in dieser Situation noch tun?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 05.12.2010, 18:16
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Also Sozialhilfe bestimmt nicht, wenn dann ALG 2. Und ausziehen kann sie, wenn sie U25 ist, dann, wenn sie es sich leisten kann, also wenn sie Miete und Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen finanziert.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 05.12.2010, 18:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.12.2010
Beiträge: 2
Standard

sagen wir mal an sie würde mit ihrem Freund zusammenziehen also teilen sie sich die wohnung, mit 400€im monat plus kindergeld würde sie es schaffen.
aber würde es gesetzlich auch gehen?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 05.12.2010, 18:29
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Solange sie keine staatlichen Leistungen will kann sie machen, wozu sie lustig ist. Sie ist 18, sie ist erwachsen.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 06.12.2010, 06:59
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Zitat:
Zitat von kikuku Beitrag anzeigen
Die Familie hat Lohnsteuer 3 und 5 also Sozialhilfe.
Mein Mann und ich sind auch in den Lohnsteuerklassen 3 und 5, aber Sozialhilfe bzw. ALGII bekommen wir dennoch nicht.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
kind 18, kinderunterhalt, lohnsteuerkarte 3 5, sozialhilfe, will ausziehen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Eltern Mit 19 ausziehen kay Hartz IV 4: U 25 5 25.08.2009 05:27
Alleinerziehend / Alleinstehend Ausziehen womit kann ich rechnen Smake BAB und sonstige Ausbildungsförderung 7 20.08.2009 10:31
Tochter muß wg. Ausbildung ausziehen, möchte aber nicht... Maikäfer03 Hartz IV 4: U 25 5 11.05.2009 21:32
Ausziehen unter 25 gar nicht Möglich? Sintara Hartz IV 4: U 25 8 28.04.2009 09:42
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Mit 18 und Ausbildung ausziehen.. painkiller17 Familie sonstiges 9 23.02.2009 19:21


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:47 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0