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| Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle |
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#1
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| Hallo, also ich habe folgendes Problem. Ich habe zwei Kinder, beide von zwei verschiedenen Männern. Wie ja bekannt ist, werden Unterhaltsangelegenheiten auch beim Arbeitsamt geklärt. Ich persönlich halte das für doppel gemoppelt, aber gut. Ich sollte dann meine Kontodaten für die jeweiligen Männer angeben. Ich teilte damals mit, dass ich beim Kindsvater 1 keine Kontodaten angeben möchte. Damals war das in Ordnung. Nun sollte ich für Kindsvater 2 das selbe machen. Damit hab ich auch kein Problem und habe meine Kontodaten angegeben, mit dem vermerk, dass ich nicht möchte, dass diese an 1 weiter gegeben werden. Nun werde ich gebeten ein extra Konto für 1 anzulegen. Muss ich das denn? Ich meine, dass würde für mich zusätzliche Kosten bedeuten. Ich sehe das ehrlich gesagt nicht ein. Ich habe der Dame damals gesagt, dass ich sehr private Gründe habe, warum ich dies nicht möchte, kann Sie mich jetzt dazu zwingen? Ich danke euch für eure Antworten |
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#2
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| Na, irgendwohin müssen aber die Unterhaltszahlungen doch gehen, oder? Bar willst du sie dir sicherlich auch nicht abholen... Turtle |
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#3
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| Das ist leider nur Theorie und trifft allenfalls für den relativ einfachen Kindesunterhalt zu. Das Unterhaltsrecht richtet sich gerade beim Ehegatten- und Betreuungsunterhalt stark nach dem jeweiligen Einzelfall und ist derart komplex, dass die meisten Sachbearbeiter davon allenfalls ein paar Grundkenntnisse haben. Es gehört halt nicht zu deren Kernaufgaben. Ich kenne eine Großstadt mit knapp 200.000 Einwohnern, in der das Jobcenter gerade einmal ZWEI !!!! Mitarbeiter für alle dort anfallenden Unterhaltsprüfungen einsetzt. Man braucht nicht allzuviel Phantasie um sich vorzustellen, was dabei herauskommt. Die Beiden tun mir jedenfalls leid. Wer die Sache selbst in die Hand nimmt, könnte nicht selten viel mehr Unterhalt durchsetzen, als er/sie an ALG II bekommt. Den laufenden Unterhalt selbst einzufordern gehört meines Wissens zu den Selbsthilfemöglichkeiten, die die Jobcenter verlangen können. Und damit Vater 1 den Unterhalt künftig direkt an sein Kind zahlen kann, braucht er nun einmal eine Bankverbindung. Auf Barzahlungen würde ich mich als Unterhaltspflichtiger grundsätzlich nicht einlassen. |
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#4
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| Zitat:
Wir lehnen hier Rückübertragungen in der Regel ab, haben auch das Glück einen Klagevertreter zu haben, der seit den 80er Jahren im Unterhaltsbereich (vorher im Sozialamt) tätig ist und dadurch wahrscheinlich fähiger als mancher Anwalt ![]() Das Problem der meisten UnterhaltsSB der JC ist wohl eher, dass in 80 % der Fälle die Unterhaltspflichtigen selbst AlG2 beziehen oder nur geringes Einkommen haben und aufgrund des § 33 Abs. 2 SGB II ist es den JC verboten mit fiktiven Einkünften zu rechnen. Wenn das JC wie in diesem Fall die Ansprüche anscheinend selbst verfolgt, kann es den Unterhalt doch auf das eigene Konto zahlen lassen ? Wozu es da eine Kontonummer der mutter braucht verstehe ich nicht. |
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#5
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| Nun es wäre sehr sehr unwahrscheinlich, dass er in seinem Leben jemals Unterhalt für sie leisten könnte, da stehen noch drei weitere Kinder vor ihr, demnach würde sie wohl nie Unterhalt von ihm erhalten. Davon mal ganz abgesehen, teilte mir die Sachbearbeiterin damals noch mit, er könne auch Problemlos beim Jobcenter einzahlen, nach der Geburt meiner zweiten Tochter geht das komischer weise nicht mehr ;-( Es gibt in der Vergangenheit Gründe bzw Erlebnisse mit ihm, wo ich mir nicht vorstellen möchte, dass ich ihm meine Daten geben muss und dabei spielt es keine Rolle, ob dafür ein oder zwei Sachbearbeiter nötig sind. Es hat zumindest bei mir noch kein Sachbearbeiter wechsel statt gefunden. |
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#6
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| Hallo, na ja vor deinem Kind stehen nicht 3 andere Kinder sondern der Kuchen = Geld wird in 4 Stücke geschnitten..... ![]() Aber ich denke, der Grund dass Direktzahlung gewünscht wird, hängt einfach mit dem Aufwand des Verbuchens zusammen...Klar ist seit dem 01.01. mit dem neuen Programm doof, aber kein Grund es zu verweigern... Gruß Enibas |
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#7
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| Ich kenne das - und so haben wir das im Sozialamt auch gehandhabt - so, dass für den zurückliegenden Unterhalt der Schuldner aufgefordert wird, ihn auf das Konto des Sozialamtes/JC zu überweisen und ab dem xx.xx.xx auf das Konto des Erziehungsberechtigten des Kindes. Nichts anderes wird das auch hier sein. Welche Rückschlüsse der Kindesvater nur durch die Bankverbindung haben könnte, erschließt sich mir nicht. Turtle |
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| Stichworte |
| kind, unterhalt |
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