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Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

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  #1  
Alt 31.03.2011, 16:09
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Unglücklich Ex-Mann hat Kindesunterhalt eingestellt

Hallo!
Seit 11 Jahren bin ich geschieden. Den Kindesunterhalt für die mittlerweile 15jährige Tochter haben wir selbst geregelt. Da mein Ex-Mann sich jedoch immer weigerte Auskunft über sein Einkommen zu geben und sich an sein Versprechen sich an Sonderausgaben zu beteiligen nicht mehr erinnern konnte, habe ich im Januar einen Anwalt aufgesucht um den Kindesunterhalt überprüfen zu lassen. Mein Anwalt ermitelte einen Zahlbetrag von 488 Euro. Sofort kam ein Schreiben vom Anwalt meines Ex-Mannes. Er schrieb mein Ex-Mann würde eine Stufe niedriger liegen und würde die 488 Euro nur auf freiwilliger Basis zahlen, ohne Erstellung eines Jugendamtstitels. Mein Ex-Mann überwies die geforderten 488 Euro. Da mein Ex-Mann jedoch immer verspätet zahlte (15-20. des Monats) und bislang auch zu wenig Unterhalt bezahlte und sich an die mündliche Abmachung des Sonderbedarfs nicht gehalten hatte bestand mein Anwalt auf den Titel für unsere Tochter. Weiterhin meinte mein Anwalt das mein Ex-Mann ein bereinigtes Nettoeinkommen von über 3200 Euro hat.Daraufhin hat mein Ex-Mann nun komplett den Unterhalt eingestellt. Er hat nicht mehr gezahlt und einen Titel habe ich bis heute nicht vorliegen. Traurigerweise hat er den Kontakt zu unserer Tochter komplett eingestellt. Mein Anwalt meinte nun das wir klagen müssen.
Meine Fragen:
Wie lange dauert es ungefähr bis das ein Gerichtstermin angesetzt wird? Muss ich die Kosten des Gerichtsverfahrens bezahlen? Ein Beihilfeschein für mich wurde vom Gericht abgelehnt, da ich mit 1200 Euro Gehalt und 420 Euro Miete wohl noch zuviel Geld zur Verfügung habe. Somit muss ich den Anwalt ja auch bezahlen.
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  #2  
Alt 01.04.2011, 07:17
Benutzerbild von Kanzikatze
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Beiträge: 176
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Du kannst mit der Geltendmachung des Unterhalts auch das Jugendamt beauftragen (in Form einer Beistandschaft). Hat den unschlagbaren Vorteil, dass es kostenlos ist. Die können - genau wie ein Anwalt auch - einen Unterhaltstitel vor Gericht erwirken, sollte der Vater sich dagegen sträuben, eine Jugendamtsurkunde zu unterschreiben.
Erkundige Dich mal bei Deiner Kreisverwaltung!
__________________
ALG II – Grundsicherung für Arbeitsuchende. Nur so zur Erinnerung.
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