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| Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle |
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#1
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| Es schildert sich wie folgt, ich bin 20 Jahre alt, und beginne bald mein Studium, meine Ex-Freundin ist 17 Jahre alt und besucht momentan die Schule. Gestern hatte sie mir gesagt, dass sie ein Kind von mir erwartet und schon im 5. Monat sei. Ich habe mich natürlich darüber gefreut, schließlich ist es mein Kind. Will mich auch um das Kind kümmern und Umgang mit dem Kind haben. Nur wurde mir mittlerweile mitgeteilt von einer 3. Person die eng befreundet ist mit der Ex, dass diese zur Zeit einen Freund hätte, nebenbei noch einen Partner, mit dem sie schon eine Zukunft plant, welcher auch gern der Vater des Kindes sein will. Weiterhin wurde gesagt, dass ich für das Kind nur aufkommen dürfte und ich nur sehr gering Umgang bekommen werde. Sie wohnt zur Zeit noch bei ihren Eltern zu Hause, wird nun aber nächsten Monat 18 und wird daraufhin wohl auch ausziehen. Ich will nicht der Dumme in diesem Fall sein. Ich will ihr auch nicht das Kind anvertrauen, da ich nicht denke es wird es gut bei ihr haben. Weiterhin will ich nicht von ihr abgezockt werden, wie man es so schön sagt. Kann ich rechtliche Schritte einleiten, dass sie kein Geld von mir bekommt, bzw. dass das Sorgerecht allein auf mich übertragen wird? Ich bitte dringend um Rat, ich bin am verzweifeln und will eigentlich nur das beste für das Baby. Danke für Antworten! |
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#2
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| Zitat:
BGB - Einzelnorm Eine Änderung dürfte nur in schwerwiegenden Fällen möglich sein, was hier aber nicht erkennbar ist. Anspruch auf Umgang mit dem Kind hast Du aber in jedem Fall BGB - Einzelnorm Beim Unterhalt hast Du gar keine Chance drum rum zu kommen, Du wirst für das KInd und ggf. auch für die Mutter zahlen müssen §§ 1601 und 1615 L BGB PS: Ich würde auf einen Vaterschaftstest bestehen |
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#3
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| Vaterschaftstest erst mal. Wenn Du der Vater bist, mußt Du Betreuungsunterhalt an die Mutter und Unterhalt fürs Kind zahlen. Aber wenn sie mit einem anderen Partner zusammenzieht, wohl nur für das Kind? Hier müßten die Experten sich äußern. |
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#4
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| Wenn er studiert, ist er eh nicht leistungsfähig......... Gruß Enibas |
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#5
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| Das Sorgerecht für Dich allein zu beantragen, dürfte schwierig werden, da müssen schon sehr driftige Gründe da sein, um das zu erhalten. Das einzigste wäre, Du könntest Dich mit ihr einigen, um das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten, dann hättest Du jedenfalls mehr Rechte im Sinne des Kindes. |
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#6
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| wenn es Dein Kind ist - erst mal klären |
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| Stichworte |
| getrennte beziehung, kind, unterhalt |
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