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| Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle |
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#1
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| Hallo liebes Forum... ich bin Vater von zwei Kindern 10 und 4. Ich verdiene etwa 1000,-€ monatlich bedeutet ich könnte meiner Exfreundin für die Kinder nur 50,-€ monatlich zahlen. Das ist sicher nicht genug. Ich habe einen Freund der lebt mit seiner Frau zusammen. er verdient sie bekommt ergänzend Hartz Iv (Bedarfsgemeinschaft) Er zahlt von seinem Gehalt den Unterhalt für seine zwei nicht im Haishalt lebenden Kinder und das Amt rechnet diesen Unterhalt jeden Monat von seinem Einkommen ab und stockt bei seiner Frau auf. Wenn ich jetzt den vollen Unterhalt für meine Kinder zahlen würde blieben mir noch etwa 500,-€ monatlich. Weniger als Grundsicherung +Miete. Kann ich nun zum Amt gehen und mein Einkommen aufstocken lassen wenn ich dem Amt jeden Monat meine Kontoauszüge zeige und den Bearbeitern zeige das ich Unterhalt zahle? Wird der Unterhalt bei mir dann auch abgerechnet? |
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#2
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| Und der Unterhalt ist bei deinem Einkommen wirklich in Höhe von 500 Euro TITULIERT? Turtle |
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#3
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| Grundsätzlich kann titulierter Unterhalt beim ALG II einkommensmindernd berücksichtigt werden. Aber bei diesem Einkommen solltest du eine Änderung der Titels anstreben. Die Kindsmutter kann dann mit Unterhaltsvorschuss aufstocken. Besteht kein Titel, wird der Unterhalt nicht berücksichtigt. |
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| Stichworte |
| aufstockung, hartiv, kindesunterhalt |
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