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Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

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  #1  
Alt 01.04.2010, 21:19
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Standard Berechnung des KU so rechtens?

Hi Leute, ich bräuchte mal eine Auskunft:
Die Ex meines Freundes ist in zweiter Ehe verheiratet. Die Familie (2 Erw., 3 Ki) bezieht H4, und mein Freund ist der Vater des ältesten Kindes (14). Durch H4 soll der KU ans Amt gezahlt werden. Mein Freund war im vergangenen Jahr hauptsächlich arbeitslos und bezog ALG1
Das Amt hat seinen SB um 12,5% gekürzt wegen Haushaltsgemeinschaft, und rechnet aufs ALG1 einen Wohnvorteil von 360€, weil wir mietfrei in der Immobilie leben, die seine Eltern ihm vor vier Jahren (8 Jahre nach seiner Scheidung) geschenkt haben.
Was kann man alles einsetzen, um den KU zu mindern? Ich meine, was hat das Kind davon, wenn der Vater Unterhalt i.H.v 334€ an das Amt zahlt, aber das Amt der KM nur 281€(?) für den Sohn zahlt?
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  #2  
Alt 02.04.2010, 01:23
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Zitat:
Zitat von Elfi96 Beitrag anzeigen
Ich meine, was hat das Kind davon, wenn der Vater Unterhalt i.H.v 334€ an das Amt zahlt, aber das Amt der KM nur 281€(?) für den Sohn zahlt?
Das Amt zahlt neben den 287 Euro auch noch den Mietanteil für das Kind.
Somit sicherlich mehr wie 334 Euro.
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  #3  
Alt 06.04.2010, 05:40
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Beiträge: 385
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Da 334 € der Mindestunterhalt für ein 14jähriges Kind ist, dürfte eine Kürzung des Selbstbehaltes wegen häuslicher Ersparnis durchaus rechtens sein. Ein Wohnvorteil ist bei wohnen im Eigenheim auch grundsätzlich rechtens, ob hier die Berechnung korrekt kann man von weitem nicht feststellen. Der größte Abzugsposten sind dabei in der regel die Finanzierungszinsen, die hier aber vermutlich nicht vorhanden sind.

Bevor sich der Freund aber von der Arge verklagen lässt sollte er vorher einen Anwalt konsultieren, den braucht er vor Gericht sowieso.
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Stichworte
kindesunterhalt, selbstbehalt, wohnvorteil

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