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Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

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  #1  
Alt 13.12.2011, 14:49
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Standard Bedarfsgemeinschaft: Wieviel steht mir als Kind zu?

Hallo,
ich habe eine Frage zu meinem Unterhalt, bzw. wieviel mir zusteht.

Meine beiden Eltern sind zur Zeit arbeitslos und erhalten als Bedarfsgemeinschaft ALG II. Weil ich noch nicht 25 Jahre alt (aber volljährig) bin und entsprechend nicht so einfach umziehen kann, zähle ich zur Bedarfsgemeinschaft. Kindergeld erhalte ich nicht, denn mein Vater meint wir sollen auf den Aufwand verzichten, weil angeblich wegen Abzügen unter dem Strich null heraus käme. Was mich aber ein wenig stutzig macht. Im Internet habe ich noch keine helfende Antwort gefunden - weiß jemand, wie wichtig das Kindergeld für alle Berechnungen bei arbeitslosen Eltern ist?

Was mich ebenso dringend interessiert, ist wieviel Geld mir nun tatsächlich zusteht. Google hat mir leider nicht viel geholfen. Zur Zeit erhalte ich etwa 180 Euro monatlich, was mir aber etwas wenig erscheint.

Kann mir jemand bei meinen Fragen helfen, gegebenenfalls mit Links?

Liebe Grüße, Kaelpo
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  #2  
Alt 13.12.2011, 15:06
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Von wem bekommst Du die 180€?

Von Deinen Eltern als Taschengeld?
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  #3  
Alt 13.12.2011, 15:10
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Wie alt bist du genau? Hast du bereits eine Ausbildung oder bist du ausbildungsuchend bei der Arbeitsagentur gemeldet?
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  #4  
Alt 13.12.2011, 15:38
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@ Floeckchen

Ich bekomme das Geld von meinem Vater, bzw. ein Taschengeld von 25 Euro in der Woche, was eben angeblich abzüglich Miete usw. der Rest sein soll.

@ Manuel

Ich bin jetzt 23 und derzeit beim Jobcenter krankgeschrieben, darüber würde ich aber ungerne reden - ich bitte um Verständnis. Eine Ausbildung habe ich nicht.
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  #5  
Alt 13.12.2011, 16:31
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Wenn du nicht in einer Ausbildung oder ausbildungssuchend bist, bekommst du kein Kindergeld.
Als U25 in einer BG mit deinen Eltern steht dir ein Regelsatz von 291 Euro und 1/3 der Unterkunftskosten zu. Von diesen 291 Euro sind allerdings alle Lebenshaltungskosten zu bezahlen. Von daher finde ich, dass du mit einem Taschengeld in Höhe von wöchentlich 25,-, also 100,- monatl., durchaus gut fährst.
Was mit 180 ,- gemeint ist, habe ich nicht kapiert.
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  #6  
Alt 13.12.2011, 16:55
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Sorry, wenn ich das nicht eindeutig ausgedrückt habe:
Mir stehen nur 180 Euro vom Amt zu, wurde mir gesagt. Keine 291 Euro. Nicht, dass ich über den Tisch gezogen werde... aber ich kenne mich da eben nicht so aus und habe mich bisher zu sehr auf die Auskunft meines Vaters verlassen, wie ich zugeben muß.

Es grüßt, Kaelpe
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  #7  
Alt 13.12.2011, 16:57
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Wenn möglich schreib mal den Bescheid Deiner Eltern ab oder stell ihn anonymisiert ein.

Wie geschrieben hast Du einen Beadrf von 291€ + 1/3 der Miete.
Es wäre allerdings möglich, dass das Jobcenter die 184€ Kindergeld abzieht falls Du eigentlich noch einen Anspruch hättest, wenn Du ausbildungssuchend gemeldet wärst.
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  #8  
Alt 13.12.2011, 17:03
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Zitat:
Zitat von Kaelpe Beitrag anzeigen
Nicht, dass ich über den Tisch gezogen werde...
Och, wenn du zu Hause nicht hungern oder in Lumpen rumlaufen musst und 100,- Taschengeld bekommst, ist das sicher nicht der Fall
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  #9  
Alt 13.12.2011, 18:44
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@ Floeckchen
Ich habe nach einigem Hin und Her den Bescheid eingesehen, es sind tatsächlich 291 Euro.

@ MrSippi
Ich hungere zu Hause deswegen nicht, weil ich selten zu Hause bin. Ich mach's kurz: Ich komme vor allem mit Vater nicht klar und ich bin fast jeden Tag bei Freunden, übernachte auch dort. Lebensmittel kaufe ich mir also fast immer selbst, und Strom und Warmwasser verbrauche ich daher zu Hause auch nur sehr wenig.
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  #10  
Alt 14.12.2011, 06:14
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Ganz ehrlich, wenn so ein junger Bengel nichts auf die Reihe bekommt, wundert es mich nicht, wenn zu Hause dicke Luft herrscht. Ein Grund, um vom Amt eine Wohnung gesponsort zu bekommen, ist das allerdings nicht. Die 291 Euro Regelsatz sind auch nicht dein Taschengeld. Es ist wirklich so, dass davon die Lebensmittel, Hygieneartikel, Kleidung und auch Strom (der nicht in der Miete enthalten ist) bezahlt werden müssen. Ich denke, da kommst du mit 100 Euro Taschengeld gut hin. Im Übrigen muss ich dir sagen, dass unsere Tochter, als sie kein Geld verdient hat, mit 30 Euro Taschengeld auskommen musste. Den Rest hat sie sich durch Nebenjobs finanziert. Wir mussten ihr Taschengeld aber aus eigener Tasche zahlen und haben es nicht vom Amt bekommen. Also wenn es dir zu wenig ist, such dir einen Nebenjob oder noch besser, sieh zu, dass du in die Hufe kommst, such dir einen Ausbildungsplatz oder eine richtige Arbeit.
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