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Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

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  #1  
Alt 26.05.2009, 22:06
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Beiträge: 1
Ausrufezeichen Ausziehen unter 18

Hi,

bin 17 Jahre alt und möchte im Sommer 2009 gerne ausziehen.
Hätte die Möglichkeit zu meinem Freund zu ziehen, müsste also keine eigene Wohnung finanzieren bzw finanziert bekommen.
Hinzuzufügen ist noch dass Ich im November 18 werde.

Bin im Sommer 2007 mit meinem Ex-Freund zusammen gekommen, einen Monat später mein Vater mit seiner Mutter. Ende November 2008 habe ich mich von ihm getrennt. Und Anfang Februar 2009 sind unsere Eltern dann zusammen gezogen. Komme mit der Situation absolut nicht zurecht. In keinster Weise.
Ich und mein Exfreund können uns beim besten Willen nicht ertragen, mit seiner Mutter komme ich auch nicht zu recht. Mein Vater ignoriert das allerdings. Habe ihm meine Bedenken von anfang an geschildert und gesagt, dass ich ausziehen will. Er meint aber er könne es sich nicht leisten mir eine Wohnung zu finanzieren, also habe ich die Möglichkeit in betracht gezogen zu meinem Freund zu ziehen, mir dort eine Ausbildung zu suchen und dort sesshaft zu werden. Zumal will ich auch zu meinem Freund ziehen, das heißt das ist nicht einfach eine Notlösung, sondern das Eine trifft aufs Andere.

Nun ist meine Frage in welcher Hinsicht mein Vater dazu verpflichtet wäre zu zahlen bzw ob er überhaupt verpflichtet wäre irgendetwas zu zahlen...

Hoffe auf Antwort... Bin am Verzweifeln...
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  #2  
Alt 27.05.2009, 06:05
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Dein Vater ist dir auf jeden Fall zum Unterhalt verpflichtet. Allerdings ist er auch dein Sorgeberechtigter und du bist minderjährig. Er kann dir den Auszug verweigern. Und selbst wenn du volljährig wärst, kann er verlangen, dass du den Unterhalt in Form von Kost und Logis in Anspruch nimmst.
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Stichworte
ausziehen, unter 18, unterhalt, wohngeld

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