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Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

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  #1  
Alt 04.03.2010, 21:47
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Standard Ausziehen und von wem bekomme ich Unterhalt?

Guten Abend

ich bin 20 jahre alt und bin gerade im 2. ausbildungsjahr. es handelt sich hier um meine erste ausbildung. meine ausbildungsstätte befindet sich in meinem wohnort.

seit längeren habe ich starke konflikte mit meinem stiefvater. meine mutti hat ihn vor 11 jahren geheiratet und mich andoptiert. jetzt ist mir zu ohren gekommen das er mich mit 21 auf die straße setzt mit einem zettel welche unkosten er für mich zahlen musste.

darum will ich dem aus dem weg gehen und selber ausziehen aus freien stücken und eine wohnung in meinem wohnort beziehen alleine. ich verdiene zur zeit etwa 495 euro pro monat. ich bekomme kein unterhalt von meinem "erzeuger". er hat noch zwei andere kinder und ist selbstständig.

wenn ich raus geschmissen bzw frweillig ausziehe, kann ich von meinem stiefvater unterhalt verlangen oder wie läuft das mit bab ab?

er verdient nicht gerade schlecht. er und meine mutti haben zusammen ein gemeinsames kind. meine mutti selber hat ein geringes einkommen.

ich weis nur, wenn ich nicht bald ausziehe macht das mein körper und seele nicht mehr mit.
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  #2  
Alt 04.03.2010, 22:55
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edy edy ist offline
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Beiträge: 613
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Hallo mariaelly,

Zunächst hast du solange du in der ersten Ausbildung bist

Anspruch auf Unterhalt von deinen Eltern (dem leiblichen Vater (sofern er leistungsfähig ist)und deiner Mutter.

Ausserdem steht dir das Kindergeld in voller Höhe zu(so lange es bezahlt
wird.).

Vom Unterhalt werden allerdings Kindergeld sowie dein Verdienst minus
90€ abgezogen.

lg
edy
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  #3  
Alt 04.03.2010, 23:44
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Wenn dein stiefvater dich wirklich adoptiert hat,hat dein leiblicher Vater mit dir garnichts mehr zu tun.Dann ist dein Stiefvater mit allen Rechten und Pflichten für dich verantwortlich.
Oder wurde nur der Familienname an dich weiter gegeben?
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  #4  
Alt 05.03.2010, 09:13
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wo sie geheiratet haben wurde meine geburtsurkunde von meinem eigentlichen namen umgeändert in den namen meines stiefvaters.

aber er kann mich theoretisch nicht raus werfen, weil ich ja bis 25 zu hause leben mussm wenn ich es mir selber nicht finanzieren kann. oder täusche ich mich da?
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  #5  
Alt 05.03.2010, 14:38
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Zitat:
Zitat von mariaelly Beitrag anzeigen
Guten Abend

ich bin 20 jahre alt und bin gerade im 2. ausbildungsjahr. es handelt sich hier um meine erste ausbildung. meine ausbildungsstätte befindet sich in meinem wohnort.
bei eigener Wohnung evtl. ergänzend

schulische oder berufliche Ausbildung?
schulische u.U. BAFÖG
berufliche u.U. BAB
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  #6  
Alt 05.03.2010, 20:27
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ich mache eine betriebliche ausbildung...aber habe davor das berufliche gymnasium besucht und aus gesundheitlichen problemen abbrechen müssen...
wen muss ich beim bab da als familienteil nehmen
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  #7  
Alt 15.03.2010, 13:55
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Eine Namensänderung/Einbenennung bedeutet noch lange keine Adoption.
Somit ist dein Stiefvater finanziell nicht für dich verantwortlich.

Welche Ausbildung machst du genau?
Es gibt nämlich Berufe, die trotz Ausbildungsvergütung unter BAföG und nicht unter BAB fallen, z.B. Krankenschwester oder Altenpfleger.
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  #8  
Alt 18.03.2010, 09:55
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ich lerne kauffrau im einzelhandel
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  #9  
Alt 18.03.2010, 21:51
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Dann kommt für dich nur BAB in Frage.
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