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Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

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  #1  
Alt 04.09.2010, 17:38
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Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe gleich mal ne dringende Frage.
Mein Freund hat heute ein Brief vom Anwalt bekommen das die Mutter seines 4jährigen Sohnes ihn auf Unterhalt verklagt obwohl er jeden Monat 200 Euro an sie gezahlt auch als er arbeitslos war.Sie haben das immer privat gemacht. Er hat sie auch schon öfter drum gebeten es übers Jugendamt laufen zu lassen aber sie hatte sich nie drum gekümmert.

Er rif auch heute bei ihr an um zu fragen was das soll,sie meinte nur das sie das bei den anderen drei Vätern von ihren Kindern gemacht hat warum sie es aber genau gemacht hat,hat sie nicht gesagt.

Jetzt wollte ich nur wissen was im schlimmsten Fall passieren kann da er ja alles angeben muß auch seine Wertgegenstände u.s.w
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  #2  
Alt 04.09.2010, 23:38
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Hallo joyce,
Im Brief vom Anwalt müsste doch die geforderte Unterhaltshöhe stehen.

Dann wird "an Hand" seines Nettoeinkommens usw. geprüft ob die geforderte Höhe richtig ist.

lg
edy
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  #3  
Alt 06.09.2010, 07:34
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Zahlt er denn jetzt immer noch Unterhalt? Wenn ja, wieviel? Wie hoch ist sein monatliches Nettoeinkommen?
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  #4  
Alt 06.09.2010, 16:20
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Ja er zahlt noch Unterhalt,der Anwalt hat geschrieben das er bis dir Berechnung durch ist 183 Euro zahlen soll davor hat er immer 200 gezahlt.

Er verdient Netto 843 Euro und bekommt noch 328 Euro vom amt zu
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  #5  
Alt 06.09.2010, 17:00
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Hallo joyce,
Zitat:
Er verdient Netto 843 Euro und bekommt noch 328 Euro vom amt zu
Wenn er so wenig verdient und desshalb noch Geld vom Amt bekommt,

dann hat er gute Chancen das er vorerst garnichts bezahlen muss.

Er sollte sich mal für 10€ beim Amtsgericht einen Beratungsschein für
einen Anwalt für Familienrecht holen.

lg
edy
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  #6  
Alt 07.09.2010, 07:00
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Sein Selbstbehalt liegt bei 900,00 € monatlich.
Er ist einem minderjährigen Kind zum Unterhalt verpflichtet, also sogar gesteigert unterhaltspflichtig. Grundsätzlich bedeutet das: Er hat alles in seinen Möglichkeiten stehende zu tun, um wenigstens den Mindestunterhalt (derz. 225,00 € in der ersten Altersstufe) sicherzustellen.
In diesem Zusammenhang kann von ihm erwartet werden, eine Nebentätigkeit auszuüben, oder auch einen Berufs- oder Wohnortwechsel vorzunehmen.

Sollte es also vor Gericht gehen, wird so etwas geprüft werden. Eventuell klagt der gegnerische Anwalt auch darauf, dass der Unterhalt aufgrund von fiktivem Einkommen berechnet wird. Das heißt, es wird mit dem Einkommen gerechnet, dass er nach Meinung des Gerichts aufgrund seiner Schul- und / oder Berufsausbildung und allen weiteren maßgeblichen Faktoren (z.B. Gesundheitszustand o.ä.) erzielen könnte.
Ist aber immer eine Einzelfallentscheidung.

Ich habe hier schon beide Fälle erlebt; manche sind mit fiktivem Einkommen durchgekommen, andere nicht.
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  #7  
Alt 07.09.2010, 17:50
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Zitat:
Zitat von joyce Beitrag anzeigen
Er verdient Netto 843 Euro und bekommt noch 328 Euro vom amt zu
Nur für ihn oder auch für dich mit? Dann kann es gut sein, dass die Berechnung des Anwalts korrekt ist.
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  #8  
Alt 07.09.2010, 20:28
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Erstmal danke für die Antworten...

Das Geld ist nur für ihn wir ziehen erst nächstes Jahr zusammen.
Er war heute bei diesen Anwalt da er ja sein Gehalt vorweisen sollte,sie hatte wohl behauptet das er gar kein Unterhalt zahlt.

Der Anwalt hat sich erstmal entschuldigt und meinte das sich das Thema erledigt hat er legt das Mandat nieder und er soll nur noch die 183 Euro zahlen also weniger als er vorher gezahlt hat.

Jetzt habe ich nochmal ne andere Frage,ich habe gehört das wenn wir mal heiraten u er arbeitslos werden sollte mußte ich für sein Kind mit aufkommen,ist das wirklich so?
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  #9  
Alt 07.09.2010, 22:46
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Hallo joyce,

nein!!! du musst für sein Kind nicht aufkommen.

lg
edy
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  #10  
Alt 08.09.2010, 06:26
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Indirekt könnte es schon passieren, dass Du Unterhalt zahlen müsstest.
Zwar nicht an die Kinder, aber an Deinen Ehemann und solltest DU soviel verdienen, dass es immer noch für Euch zum Leben reicht, musst er dann dieses "Taschengled" an die Kinder weiterreichen.
Google mal nach Hausmann Urteil, da findest Du ein paar Antworten.

Z.B. hier:

Hausmann hat Barunterhaltspflicht für Kinder aus erster Ehe

Es kommt natürlich immer drauf an warum er z.B. arbeitslos ist.
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