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| Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle |
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#1
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| Bei Alg1 habe ich ja einen Selbstbehalt von 700 euro (richtig?), d.h. bei ca. 900 euro Alg. werden 200 für den Kindesunterhalt abgeführt. Wird auch ein evtl. Zuverdienst gepfändet/ abgeführt oder ist der unpfändbar? |
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#2
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| Alles was über dem Selbstbehalt liegt, ist pfändbar, egal woher.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Schade, ich dachte, es gibt evtl.eine ähnliche Möglichkeit wie diese: Hartz vier Geringfügige Beschäftigung: Die sogenannten Mini oder 400 EURO Jobs zählen zu den geringfügigen Beschäftigungen und sind mit 20% anrechnungsfrei. Der Arbeitgeber hat für geringfügig Beschäftigte einen pauschalen Anteil des Arbeitsentgeld an die mini - job Zentrale (Bundesknappschaft) zu zahlen. In diesem Anteil sind enthalten, Lohn-Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Renten und Krankenversicherung. Das wäre jedenfalls ein kleiner Anreiz, während saisonbedingter Arbeitslosigkeit plus Pfändung trotzdem was zu schaffen. Während die Mutter nicht arbeiten geht, "weil es sich nicht lohnt" - nö, dann ich auch nicht! |
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#4
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| Bitte Quellenangabe hinzufügen!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#5
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#6
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| Was hat der ALGII Freibetrag mit den Pfändungsfreibetrag bei Unterhaltsschulden zu tun ??? Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Beim Bezug von aufstockenden ALGII wird auf das ERWERBSEinkommen ein Freibetrag gewährt. Bei Unterhaltspfändung ist es egal woher das Geld kommt, übern Pfändungsfreibetrag wird gepfändet. |
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#7
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| Kann es sein, dass Du hier Möglichkeiten erkundest, um Dich am Unterhalt vorbei zu schlängeln? |
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#8
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| Zitat:
![]() Er spricht von "Unterhalt wird abgeführt". Also nicht gezahlt. Und er will wissen ob ein Zuverdienst auch gepfändet wird. Er hat sich also in der Vergangenheit schon vergeblich versucht am Unterhalt vorbei zu schlängeln. Deshalb mussten andere ja zum Zwangsmittel der Pfändung greifen. Ich möchte ihm aber dennoch Mut machen. Auch vom Zuverdienst kann für ihn was übrig bleiben. Voraussetzung ist aber das der Mindesunterhalt sichergestellt ist. Das wird also selbt in der DT berücksichtigt.
__________________ 42,195 Grüße Roadrunner ![]() Das Richtige erfordert niemals eine komplexe Tatkraft. Es ist immer einfach und geradlinig. Calvin Coolidge, (1872 - 1933), US-amerikanischer republikanischer Politiker, 30. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika |
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#9
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| "Kann es sein, dass Du hier Möglichkeiten erkundest, um Dich am Unterhalt vorbei zu schlängeln?" Vielleicht geh ich mit meiner Frage besser zur Schuldnerberatung und zu meinem Familienanwalt. Schönen Tach noch, Herr Wachtmeister. |
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#10
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| Dann würde ich eher vorschlagen: zum Familienanwalt. Damit der Deiner Ex Beine macht, sich um Einkommen zu bemühen. Du schreibst, dass sie Allerdings wird dies nichts an der Situation ändern, dass bei Dir auch evtl. Zuverdienst beim Erreichen der Pfändungsgrenze berücksichtigt wird. Und Du den Anwalt natürlich von dem Dir verbleibendem Rest zu zahlen hast. |
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