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Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

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  #1  
Alt 30.01.2012, 20:03
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Standard Alg1 Pfändung des Zuverdienstes?

Bei Alg1 habe ich ja einen Selbstbehalt von 700 euro (richtig?), d.h. bei ca. 900 euro Alg. werden 200 für den Kindesunterhalt abgeführt.
Wird auch ein evtl. Zuverdienst gepfändet/ abgeführt oder ist der unpfändbar?
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  #2  
Alt 31.01.2012, 06:05
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Alles was über dem Selbstbehalt liegt, ist pfändbar, egal woher.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 31.01.2012, 20:50
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Schade, ich dachte, es gibt evtl.eine ähnliche Möglichkeit wie diese:

Hartz vier Geringfügige Beschäftigung:
Die sogenannten Mini oder 400 EURO Jobs zählen zu den geringfügigen Beschäftigungen und sind mit 20% anrechnungsfrei.
Der Arbeitgeber hat für geringfügig Beschäftigte einen pauschalen Anteil des Arbeitsentgeld an die mini - job Zentrale (Bundesknappschaft) zu zahlen. In diesem Anteil sind enthalten, Lohn-Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Renten und Krankenversicherung.


Das wäre jedenfalls ein kleiner Anreiz, während saisonbedingter Arbeitslosigkeit plus Pfändung trotzdem was zu schaffen. Während die Mutter nicht arbeiten geht, "weil es sich nicht lohnt" - nö, dann ich auch nicht!
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  #4  
Alt 31.01.2012, 20:53
Benutzerbild von Mandy
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Beiträge: 6.581
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Bitte Quellenangabe hinzufügen!
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #5  
Alt 31.01.2012, 21:38
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Hast recht!
Hartz*4*IV*ALG*II Freibetrag Einkommen Grundfreibetrag 2012
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  #6  
Alt 31.01.2012, 23:33
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Was hat der ALGII Freibetrag mit den Pfändungsfreibetrag bei Unterhaltsschulden zu tun ???
Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Beim Bezug von aufstockenden ALGII wird auf das ERWERBSEinkommen ein Freibetrag gewährt.
Bei Unterhaltspfändung ist es egal woher das Geld kommt, übern Pfändungsfreibetrag wird gepfändet.
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  #7  
Alt 01.02.2012, 08:22
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Kann es sein, dass Du hier Möglichkeiten erkundest, um Dich am Unterhalt vorbei zu schlängeln?
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  #8  
Alt 01.02.2012, 10:57
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Standard Arbeit lohnt sich

Zitat:
Zitat von WalterWinter Beitrag anzeigen
Kann es sein, dass Du hier Möglichkeiten erkundest, um Dich am Unterhalt vorbei zu schlängeln?
Wie kommst du nur darauf?

Er spricht von "Unterhalt wird abgeführt". Also nicht gezahlt. Und er will wissen ob ein Zuverdienst auch gepfändet wird.

Er hat sich also in der Vergangenheit schon vergeblich versucht am Unterhalt vorbei zu schlängeln. Deshalb mussten andere ja zum Zwangsmittel der Pfändung greifen.

Ich möchte ihm aber dennoch Mut machen. Auch vom Zuverdienst kann für ihn was übrig bleiben. Voraussetzung ist aber das der Mindesunterhalt sichergestellt ist. Das wird also selbt in der DT berücksichtigt.
__________________
42,195 Grüße

Roadrunner

Das Richtige erfordert niemals eine komplexe Tatkraft.
Es ist immer einfach und geradlinig.
Calvin Coolidge, (1872 - 1933), US-amerikanischer republikanischer Politiker, 30. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika
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  #9  
Alt 02.02.2012, 01:19
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"Kann es sein, dass Du hier Möglichkeiten erkundest, um Dich am Unterhalt vorbei zu schlängeln?"

Vielleicht geh ich mit meiner Frage besser zur Schuldnerberatung und zu meinem Familienanwalt. Schönen Tach noch, Herr Wachtmeister.
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  #10  
Alt 02.02.2012, 11:07
Benutzerbild von WalterWinter
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Dann würde ich eher vorschlagen: zum Familienanwalt. Damit der Deiner Ex Beine macht, sich um Einkommen zu bemühen.
Du schreibst, dass sie
Zitat:
Zitat von JoeGranato Beitrag anzeigen
nicht arbeiten geht, "weil es sich nicht lohnt"
Allerdings wird dies nichts an der Situation ändern, dass bei Dir auch evtl. Zuverdienst beim Erreichen der Pfändungsgrenze berücksichtigt wird.
Und Du den Anwalt natürlich von dem Dir verbleibendem Rest zu zahlen hast.
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