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Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

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  #11  
Alt 30.03.2011, 15:30
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Unglücklich 18 J. Schule abgebrochen, keine Bock auf Ausbildung

Mein unehelicher Sohn wird im Mai 18 J. nun hat er die Schule abgebrochen, keine Lehre angefangen, aber bei Mutter ausgezogen und bei der Freundin, die ne eigene Wohnung hat eingezogen.

Meine Fragen:
- Muss ich das Tollerieren und Unterhalt zahlen?
- Wenn er sich doch überlegt ne Bildungsgang, oder ne Lehre anfängt, muss ich dann wieder Zahlen.
- Wenn er HARTZ V beantragt, muss ich dann Unterhalt zahlen
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  #12  
Alt 30.03.2011, 17:53
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edy edy ist offline
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Beiträge: 793
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Hallo paul746,

Unterhalt musst du nur zahlen, wenn Sohnemann in Schule/Ausbildung steht.

Zitat:
Wenn er sich doch überlegt ne Bildungsgang, oder ne Lehre anfängt, muss ich dann wieder Zahlen.
Wenn er eine Lehre anfängt musst du und die KM wieder zahlen.

D.h. 670€ minus Azubilohn minus KG =xxxx

Bei staatlichen Leistungen musst du (wenn Lehre/Schule) bezahlen.

lg
edy
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eltern beide, hartz 4, kindesunterhalt

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