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| Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden. |
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#1
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| Meine Frau und ich zusammen verdienen 880€. (Ich Elterngelt und sie nichts da Studentin.) Normalerweise bekamen wir Kinderzuschlag aber nun sind wir 20€ UNTER der entsprechenden Grenze und wurden ans ALG2 verwiesen. Wenn meine Frau nun jeden Monat 30 mit der veräußerung von Dingen bei Ebay erwirtschaftet, und wir so auf 910€ kämen und damit über die entsprechende Grenze - würden wir dann wieder Kinderzuschlag bekommen? Oder ist das eine Milchmädchenrechnung? Vielen Dank schonmal. |
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#2
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| Dann müßte sie schon mit Gewinn verkaufen und entsprechend bei Gewinnabsicht und regelmäßigem Verkauf über ebay (was sie ja nach Deiner Aussage vor hat) ein Gewerbe anmelden. |
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#3
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| Danke. Wo könnte sie denn einen Einkommensnachweis über 30€ herbekommen? |
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#4
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| Tschuldigung - irgendwie kommt mir Deine Frage lustig vor. Ist sie so gemeint? |
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#5
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| Zitat:
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#6
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| Naja aber extra 400€ job wegen nur 30€/Monat...? Ich würde das ja ZAHLEN damit ich mir den Beantragungsstress von ALG2 spare... Wenn's da was schnelles einfaches gäbe wie (die ja nun nicht in Betracht kommende Möglichkeit) Sachen bei Ebay zu verkaufen.... Außerdem hat die mit ihrem Studium/Kindern genug am Hals. Es ist ja nicht so das ich den Minijob machen könnte weil dann geht bei mir das Elterngeld runter und ich bin so schlau wie vorher. |
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#7
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| Ich glaube für Deine Tricksereien findet Du hier nicht das richtige Publikum. |
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#8
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| Zeitungen austragen bringt meistens nicht viel mehr als 50 EUR oder so. Und das kann man machen,wenn die Kinder noch im Bett sind. Hast Du mal die Kombi Wohngeld/KIZ versucht? |
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