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Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden.

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  #1  
Alt 13.10.2011, 14:11
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Standard Witwen/Waisenrenten und Kinderzuschlag

Hallo erstmal ,ich habe in der SuFu leider nichts zu meinem Problem gefunden.Ich lebe derzeit in einer eheähnlichen Gemeinschaft, aber zum 1.11. ziehe ich mit meinen Kindern, 12+16 aus in eine eigene Wohnung. Ich möchte kein Hartz4 beantragen nur Wohngeld und evt. Kinderzuschlag. Da ich über eine Witwenrente und für die Kinder Halbwaisenrente und Kindergeld(1.Mann verstorben) verfüge würde ich gern wissen, ob mir das überhaupt zusteht. Leider kenne ich mich mit den gesetzmässigkeiten nicht aus, daher hoffe ich hier Rat zu finden. Danke im voraus
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  #2  
Alt 13.10.2011, 14:26
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Und wir sollen jetzt für dich in die Wahrsagerkugel schauen?!

Überleg mal: wie sollen wir das denn beurteilen, wenn wir nicht wissen, wieviel Einkommen ihr habt und wie hoch eure (neue) Miete sein wird? Dessen ungeachtet, dass sich dieses Forum NICHT mit Wohngeld befasst...

Turtle
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  #3  
Alt 13.10.2011, 14:32
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Beiträge: 2
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Nein danke,wahrsagen muss nicht sein.Ich habe eben selber festgestellt,das ich im falschen Bereich gepostet habe,sry würds gern verschieben oder löschen weiss aber nicht wie
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  #4  
Alt 13.10.2011, 14:34
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Ich habe es doch schon verschoben.

Und es ist eben nicht allein der falsche Bereich, in den du gepostet hast, sondern auch die Frage, wie du auf die Idee kommst, wir könnten dir anhand der mageren Fakten irgendwelche korrekten Auskünfte erteilen...

Turtle
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  #5  
Alt 13.10.2011, 19:08
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Wenn die Kinder Einkommen haben, sieht es schlecht aus mit Kinderzuschlag. Kommt auf die Höhe der Waisenrente an. KIZ beträgt max. 140 EUR pro Kind. Wenn die Waisenrente höher ist, wirds nichts geben.
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