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| Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden. |
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#1
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| Hallo, ich bin neu hier. Ich hab da mal ne Frage. Wir bekommen Kinderzuschlag von 280 Euro und ein Wohngeld von 224 Euro. Muss ich dieses Wohngeld bei der Kindergeldkasse melden oder nicht?? ![]() Wir haben damals erst Zuschlag beantragt und danach erst Wohngeld, nachdem der Zuschlag bewiligt wurde. Es wäre schön, wenn mir einer weiter helfen können. Ich hab bei der Kindergegeldkasse schon ein paar mal engerufen und hab jedes mal ne anders Antwort bekommen komischerweise. Vielen Dank im voraus sparrow |
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#2
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| Einfach einreichen und fertig. Ist preiswerter, als zigmal anzurufen, um sich wechselnde Auskünfte erteilen zu lassen. |
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#3
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| Also Wohngeldbescheid bei der Kindergeldkasse einreichen, oder??? Aber wird dann der Kinderzuschlag verringert oder bleibt er gleich hoch?? Ich sag ja Ämter, da weiss man manchmal echt nicht weiter. sparrow |
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#4
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| Wohngeld kann einen KiZ-Anspruch auslösen. Eine Auswirkung auf bereits bestehenden KiZ-Anspruch wäre mir aber nicht bekannt. |
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#5
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| Danke für die schnelle Antwort. Werde gleich sofort mal den Wohngeldbescheid zur Kindergeldkasse schicken und mal sehen, was draus wird. LG sparrow |
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#6
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| Hallo Sparow! Würde gern mal wissen was aus der Sache geworden ist, da wir derzeit vor demselben Problem stehen und auch wissen wollen ob Wohngeld als Einkommen beim Kinderzuschlag berücksichtigt wird - und wir dann weniger Kinderzuschlag bekommen. DANKE schon im Voraus für eine Antwort! Darüber hinaus sei noch allen ein schönes Weihnachtsfest und ein gutes Neues Jahr gewünscht |
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#7
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| das Wohngeld muss zwar beim Kinderzuschlag angegeben werden, hat aber keinen Auswirkung auf die Höhe des Kinderzuschages. |
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