Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Familienförderung > Kinderzuschlag

Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 18.01.2012, 17:45
Simon Sonnenschein
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Will kein Geld uns muss das nachweisen!!! HILFE

Hallo zusammen,

und wieder mal suche ich hier euren Rat.

Wir haben Kinderzuschlag bewilligt August 2011 - Januar 2012. Im Dezember kam ein Überprüfungsantrag welchen ich jetzt auch brav am Samstag zurück geschickt habe. Soweit so gut....

Nun bekam mein Mann am Montag die Info von der Geschäftsleitung das es aufgrund der guten Umsätze 2011 mit dem Januarlohn eine gute Zusatzzahlung gibt.

Damit die Kindergeldkasse nicht überzahlt, habe ich sofort nachdem ich das erfahren habe da angerufen und darum gebeten die Zahlung für Januar zu stoppen. Da wir Kindergeldnummer 9 haben sind wir immer die letzten die was bekommen und diesmal ist der 20.01. Zahlungstermin.
Die Dame hat das aufgenommen und sagte Sie gibt das so weiter.

Heut bekomm ich nun Post "wie telefonisch besprochen"" wo ich denke "achso?! mit wem denn????" und beiliegend ein Formular zur Entgeltbescheinigung.

Sorry, aber warum geht es mir nicht in den Kopf das ich NACHWEISEN muss das ich im Januar KEIN Geld brauche???? Ich wollte lediglich das die Zahlung für diesen Monat eingestellt wird damit keine Überzahlung entsteht die ich wieder mit ewigen Hin und Her ausgleichen muss.

Stattdessen soll ich jetzt auch noch bescheinigen lassen das ich tatsächlich kein Geld nötig hab?
Da fehlt mir wirklich das Verständnis. Da wird wieder ein riesen Verwaltungsakt angekurbelt welcher jeden beschäftigt und total sinnlos ist.

Daher jetzt die Frage, muss ich diesen blöden Wisch schonwieder ausfüllen lassen bloß damit die tatsächlich wissen "aha, die haben genug gehabt zum leben"????

Ausserdem habe ich ja erst am Samstag ne Entgeltbescheinigung verschickt an die, die aber logischerweise noch nicht für Januar galt.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 18.01.2012, 17:49
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Die Zahlung dürfte aber als einmaliges Einkommen zählen und dann eben nicht nur im Januar anzurechnen, sondern auf 6 Monate zu verteilen sein.

So einfach gibt sich auch die Kindergeldkasse mit einem "Stopp, ich verzichte für einen Monat." zufrieden.

Und falsch ist das Mißtrauen ja nicht unbedingt, wenn man Überprüfung obwohl kein neuer Antrag??? so liest mit "Habe mir im November Überstunden ausbezahlen lassen.".

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Hilfe Rückwanderer stockel24 Hartz IV 4 - ALG II 2 20 06.03.2012 14:23
Amt zahlt Geld ohne wissen an Dritte. nobody02 Hartz IV 4 - ALG II 2 16 24.11.2011 20:04
Benötige Hilfe zum Thema ALGII und Bafög KMG Hartz IV 4: U 25 1 09.12.2008 13:53


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:35 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0