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Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden.

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  #1  
Alt 16.07.2009, 15:24
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Beiträge: 2
Frage welche hilfe kann ich von staatlicher seite erhalten?

ich (20) bin azubi im 3.lehrjahr. verdiene ca. 450€ netto im monat.
davon muss ich mein auto unterhalten damit ich auf die arbeit komme.
jetzt wollte ich mal wissen, welche unterstützung ich im falle einer schwangerschaft bekomme.
mein freund (21) hat einen befristeten arbeitsvertrag, verdient ca. 700€ netto. ich wohne noch bei meiner mutter und er bei seinem vater. würden aber auch gern bald zusammenziehen...
planen können wir ja noch nichts, da wir nicht wissen ob wir unterstützt werden oder nicht.
von seinem vater bekommen wir nichts (der ist zu geizig) und meine mutter kann uns nicht helfen(ist alleinerziehend und schwerbehindert)
kann uns da jemand weiterhelfen?
wie es mit erstausstattung für die wohnung, fürs baby, und vielleicht mietzuschuss aussieht...

ich würde mich um hilfe freuen...
schon mal danke im voraus...
lg jennymaus
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  #2  
Alt 16.07.2009, 15:51
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Beiträge: 8.218
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Zitat:
Zitat von jennymaus Beitrag anzeigen
ich (20) bin azubi im 3.lehrjahr. verdiene ca. 450€ netto im monat.
Und Kindergeld doch wohl.

Ist die Ausbildung abgeschlossen, wenn das Kind kommt? Dann könnt ihr problemlos zusammenziehen und ergänzendes ALGII beantragen. Nach der Geburt gibt es dann noch Kindergeld für das Kind sowie Erziehungsgeld.

Für Schangerschaftsbedarf und Erstlingsausstattung bietet sich vorrangig eine gemeinnützige Organisation wie Profamilia oder ähnliches an, aber auch im ALGII-Bezug kann ein entsprechender Antrag gestellt werden.
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  #3  
Alt 17.07.2009, 11:40
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Registriert seit: 16.07.2009
Beiträge: 2
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kindergeld lass ich meiner mutter da ich ja noch zuhause wohne...
das kind wirds noch während der ausbildung (kurz vor ende) auf die welt kommen.
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