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| Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden. |
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#1
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| Hallo, momentan bekommen wir noch Harz4, was sich jedoch ab Oktober ändern wird, da mein Partner Arbeit gefunden hat. Allerdings verdient er gerade mal 1200 Euro und wir sind 4 Personen wohnen in Augsburg! Das heisst wir sind wohl auch noch weiterhin auf Harz4 angewiesen. Nun hab ich gelesen das es Kindergeldzuschlag gibt und die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Was ist den nun besser? Muss ich alles beantragen oder wird das automatisch gemacht, wenn die ARge die Unterlagen hat und feststellt das wir geringes Einkommen haben. Ich habe auch festgestellt, das wir mit Kindergeldzuschlag und Wohngeld besser dran wären als mit Harz 4, gibts sowas? (140prokind + evtl. Wohngeld?=mehr als Harz4?) Nächstes Jahr im Herbst möchte ich eine Ausbildung beginnen und habe Chancen auf Bafög. Kann ich das dann überhaupt beantragen bzw. bringt mir das was? Wenn ja was? Wird das aufs Kizu und wogeld angerechnet? Fragen über Fragen...ich danke euch für eure Hilfe Lg S. |
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#2
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| Wenn Ihr ALG II beantragt habt und errechnet wurde, dass Euer Anspruch auf WG und KIZ höher wäre, dann wird man Euch automatisch darauf verweisen.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Genau dieser Verweis ist bei einer Nachberechnung von Erwerbseinkommen, Zugang letze Woche, für 04-08/2009 nicht erfolgt. Die Monate sind alle anders zwischen 220-520 Euro. Bei zwei Kindern sollte doch da eigentlich die andere Variante gelten? Oder dann doch wieder nicht für einzelne Monate? Für 09/2009 ist das schon beantragt, obwohl ab 10/2009 (vorläufig) wieder ALG 2 gezahlt wird. Erwartete Bearbeitungszeit für Wohngeld -> Februar 2010 .Was sollte man tun? Danke für Antworten. |
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#4
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| Update: Ein heutiger Anruf bei der ARGE-Hotline: Man versteht auch nicht, warum das so ist. Ein Anruf bei der Familienkasse: Kinderzuschlag kann niemals rückwirkend beantragt werden, egal aus was für Gründen. Wäre eine Erklärung. Kann das jemand bestätigen? Würde bedeuten, ich muss immer im Voraus wissen, was dem AG gerade einkommt ( Sonderschichten, Wochenende, Feiertage...) und wann er dies wie abrechnet, sonst Pech gehabt. ![]() ![]() ![]() Aktuell verliert unsere Familie dadurch allein im Juli ca. 300 Euro, die uns nach den Gesetzen dieses Landes zugestanden hätten... ![]() ![]() ![]() Das passen die aktuell zwanzig Wochen Bearbeitungszeit bei der Wohngeldstelle doch perfekt zu diesem Irrsinn... |
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#5
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| Es ergibt sich also folgender Schluss: Ich werde künftig alle irgendwie denkbaren Leistungen, die zur Unterstützung von erwerbstätigen Familien mit Kindern geschaffen wurden, auch wenn diese sich gegenseitig ausschließen, schnellstens bzw. zu oder vor Beginn des Anspruchszeitraumes gleichzeitig beantragen. Der bürokratische Irrsinn kennt ja anscheinend keine Grenzen und Kosten. Ich werde meinen AG fragen, ob ich die anfallenden ca. 100 Seiten Kopien in der Firma drucken darf |
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