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Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden.

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  #1  
Alt 31.12.2011, 14:26
Simon Sonnenschein
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Überprüfung obwohl kein neuer Antrag???

Hallo!

Ich habe mal eine Frage. Wir haben nun bis Januar 2012 Kinderzuschlag bewilligt bekommen gehabt. Darüber hinaus hätten wir keinen weiteren Antrag gestellt, weil mein Mann Mitte Januar seine Lehre beendet und dann ab Februar mehr Geld bekommt und wir daher keinen Kinderzuschlag mehr brauchen.

Nun haben wir heut ein Schreiben der Kindergeldstelle bekommen mit Unterlagen.

Im Anschreiben steht "vor einer erneuten Bewilligung müssen die Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der bißherigen Zahlung und einen eventuellen weiteren Anspruch geprüft werden" und das ich innerhalb von 4 Wochen die Vordrucke zurück schicken soll.

Folgende Unterlagen sind nun dabei: Fragebogen zur Prüfung des Anspruches für den Zeitraum Aug.11 - Jan.12, Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers (mit dem Kreuz bei " Überprüfung der Rechtmäßigkeit der bisherigen Zahlung bzw. für die eventuelle Weiterbewilligung von Kinderzuschlag".

Nun meine Frage. Aufgrund dessen das ich eh keinen Kinderzuschlag weiter beantragt hätte, muss ich die Unterlagen zurück schicken oder reicht eine kurze Info an die Kindergeldstelle?
Ehrlich gesagt ist ne Überprüfung nicht grad so günstig weil ich mir habe im November für Weihnachtsgeschenke ein paar Überstunden auszahlen lassen.

Viele Grüße und Danke schonmal für Antworten
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  #2  
Alt 31.12.2011, 14:31
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Du wirst das schon hinsenden müssen, wenn du nicht das gesamte KIZ für August 11 bis Januar 12 zurückzahlen möchtest.

Turtle
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  #3  
Alt 31.12.2011, 17:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.307
Standard

Der Kinderzuschlag wird anhand der letzten 6 Monate berechnet und für die zukünftigen 6 Monate bewilligt.

Um aber überprüfen zu können ob in diesem Zeitraum KiZu wirklich zustand, müssen nunmal am Ende des Bewilligungszeitraums, diese Unterlagen nachgereicht werden.

Natrülich zwingt Dich niemand die Unterlagen einzureichen.
Nur wird dann die Arbeitsagentur ganz einfach den Kizu für den vergangenen Bewilligungszeitraum zurückfordern, da sie nicht nachprüfen konnten, ob KiZu wirklich zustand.

Ps: Grade für diese "hab mir schnell Überstunden auszahlen lassen" Geschichte, wird am Ende des BWZ nochmal überprüft, wie hoch der Bedarf tatsächlich war.
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  #4  
Alt 01.01.2012, 19:39
Simon Sonnenschein
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Na schöner Mist. Klasse dann weiß ich auch nicht wie ich das alles die nächste Zeit bezahlen muss. Hab das Geld ja nicht für ne Mallorca Reise verballert (meine Überstunden), sondern wegen Weihnachtsgeschenken. Trotzdem danke für eure Antworten
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