Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Familienförderung > Kinderzuschlag

Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 31.01.2012, 13:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 360
Standard Stellungnahme/Anhörung - Was tun ?

Wir haben heute den Bescheid bekommen, daß uns im letzten halben Jahr möglicherweise zuviel KiZu gezahlt wurde, verbunden mit der Anhörung. Das alles ergab sich daraus, daß meine Frau ein extrem schwankendes Einkommen hat. Erhält sie nur ihren Grundlohn sind wir KiZu-berechtigt. In den letzten 2,3 Monaten des vergangenen Jahres fielen bei ihr aufgrund Weihnachtsgeschäft, Krankheitsfälle in der Firma, etc. extrem viele Überstunden an, sodaß sich das Durchschnittseinkommen zuletzt drastisch erhöhte. Da meine Frau ihren Dienstplan immer nur wöchentlich im Vorraus erhält, war dies alles so nicht zu erwarten, und auch nicht absehbar, wie lange dieses Überstundenhoch anhält. Nun möchte die Familienkasse einen ordentlichen Betrag des gezahlten Kinderzuschlages zurück. Haben wir eine Chance daß uns aufgrund der geschilderten Umstände eine Erstattung erspart bleibt ?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 31.01.2012, 13:52
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.846
Standard

Um die Erstattung kommt ihr nicht drumherum (§ 48 SGB X).
Die Anhörung ist aber gesetzlich vorgeschrieben, auch wenn der Sachverhalt klar ist.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 31.01.2012, 13:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 360
Standard

Wird eigentlich bei der rückwirkenden Überprüfung jeder Monat für sich überprüft, oder rechnet die Familienkasse das komplette halbe Jahr nach Durchschnittseinkommen ? Leider waren heute keine Berechnungsunterlagen dabei. Kann man diese irgendwie erhalten ?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 01.02.2012, 15:03
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Zitat:
Zitat von McChicken36 Beitrag anzeigen
Leider waren heute keine Berechnungsunterlagen dabei. Kann man diese irgendwie erhalten ?
Ja, umgehend anfordern.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an



Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:32 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0