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| Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden. |
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#1
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| Wir haben heute den Bescheid bekommen, daß uns im letzten halben Jahr möglicherweise zuviel KiZu gezahlt wurde, verbunden mit der Anhörung. Das alles ergab sich daraus, daß meine Frau ein extrem schwankendes Einkommen hat. Erhält sie nur ihren Grundlohn sind wir KiZu-berechtigt. In den letzten 2,3 Monaten des vergangenen Jahres fielen bei ihr aufgrund Weihnachtsgeschäft, Krankheitsfälle in der Firma, etc. extrem viele Überstunden an, sodaß sich das Durchschnittseinkommen zuletzt drastisch erhöhte. Da meine Frau ihren Dienstplan immer nur wöchentlich im Vorraus erhält, war dies alles so nicht zu erwarten, und auch nicht absehbar, wie lange dieses Überstundenhoch anhält. Nun möchte die Familienkasse einen ordentlichen Betrag des gezahlten Kinderzuschlages zurück. Haben wir eine Chance daß uns aufgrund der geschilderten Umstände eine Erstattung erspart bleibt ? |
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#2
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| Um die Erstattung kommt ihr nicht drumherum (§ 48 SGB X). Die Anhörung ist aber gesetzlich vorgeschrieben, auch wenn der Sachverhalt klar ist.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Wird eigentlich bei der rückwirkenden Überprüfung jeder Monat für sich überprüft, oder rechnet die Familienkasse das komplette halbe Jahr nach Durchschnittseinkommen ? Leider waren heute keine Berechnungsunterlagen dabei. Kann man diese irgendwie erhalten ? |
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#4
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| Ja, umgehend anfordern.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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