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Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden.

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  #1  
Alt 25.08.2010, 08:41
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Registriert seit: 25.08.2010
Beiträge: 1
Standard Rückwirkendes Einkommen und Kinderzuschlag

Hallo liebe Forennutzer!

Ich habe mich hier angemeldet weil ich ein "Problem" mit unserer Familienkasse habe.

Folgendes:
Mein Mann hat bis 15.06.10 bei einer Firma gearbeitet und hat dann am 16.06. in eine andere Firma gewechselt. Die Firma wo er bis Mitte Juni war, zahlt allerdings erst im darauffolgenden Monat bis zum 20. aus, sein neuer Arbeitgeber zahlt aber schon zum Ende des Monats aus. Er hat also im Juli 2010 von 2 Arbeitgebern Geld bekommen (einmal um den 16.07. und einmal zum 30.07) Die Familienkasse hat abgelehnt weil ja 2 Löhne in einem Monat geflossen sind. Ich finde das jedoch nicht korrekt, da ein Lohn davon ja nunmal für Juni 2010 bestimmt war! Widerspruch habe ich eingelegt, weil ich finde, dass die sich das ganz schön einfach machen.

Gibt es da irgendwelche Paragraphen zu? Die können mir nämlich viel erzählen...
Oder ist das korrekt von der Familienkasse??

LG
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  #2  
Alt 25.08.2010, 09:08
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.307
Standard

Bei den Familienkassen gilt m.W.n. auch das Zuflussprinzip, d.h. Geld wird dann angerechnet wenn es Dir zufliesst und nicht dann wenn der Anspruch auf das Geld entsteht.
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