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Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden.

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Alt 05.11.2011, 18:18
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Beiträge: 1
Unglücklich Müssen wir mit eine Rückzahlung oder Streichung beim Kinderzuschlag rechnen?

Hallo zusammen... wir erhalten seit dem Juli diesen Jahres den Kinderzuschlag und haben nun den Folgeantrag erhalten.
Nun türmen sich bei mir viele Fragen auf und große Sorgen!
Wir haben im Mai unsere Steuerrückerstattung von 2009 und 2010 erhalten, ist dies relevant für den Bezug ab Juli, wird es nachträglich noch angerechnet obwohl wir es vor dem 1.Bezug des Kindezuschlages erhalten haben? Wir hatten bei der Antragsstellung eine mögliche Summe der Rückerstattung durch eine Berechnung unseren Steuerberaters beigelegt. Einige Unterlagen wurden noch nachgefordert, aber nie wurde nach dem entgültigen Bescheid gefragt!
Nun bekomme ich Anfang des nächsten Jahres meine Vermögenswirksamen Leistungen ausgezahlt, wie wirkt sich das auf den Kinderzuschlag aus?
Ich bin in größter Panik... da wir knapp 1000€ in unser Auto für Reparaturen stecken mussten, da sonst kein Tüv... und haben alles Steuerguthaben darin investiert und somit ist dieses Geld nicht mehr vorhanden. Es sind alle Rechnungen vorhanden! Was sicherlich völlig uninteressant ist! Also mir war verständlich das die Rückerstattung durchs FA nun im nächsten Jahr eine Auswirkung auf den Zuschlag hat, da wir zu diesem Zeitpunkt im Bezug sind, aber auch vom letzten Jahr und sogar 2009? Tja und für diesen Monat kommt dann zu 1.Dez das 13. Monatsgehalt meines Mannes.... werde mir das mit dem Zuschlag wohl für die nächsten Monate knicken können oder?
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