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| Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden. |
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#1
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| Liebe Forumsexperten, bitte gebt mir einen guten Rat!!! Ich habe im Moment Einkünfte von ca. 1270 Brutto, 2 kleine Kinder und mein Mann kümmert sich um die Kleinen und muss noch sein Studium beenden. Ich habe Kinderzuschlag beantragt und der wurde jetzt abgelehnt, mit der Begründung, dass wir nicht das Existenzminimum haben und deshalb soll ich Hartz IV beantragen, was ich natürlich unbedingt vermeiden will. Wir haben jetzt überlegt, dass mein Mann aus unserer häuslichen Gemeinschaft auszieht und zu seiner Mutter zieht. Meine Frage: Nach dieser neuen Sachlage hätten wir immer noch Anspruch auf Kinderzuschlag und Wohngeld. Kann ich beim Amt einfach einen neuen Antrag mit der neuen Anzahl der in der Gemeinschaft lebenden Familienmitglieder stellen? Müssen Sie uns dann den Zuschlag und das Wohngeld zahlen, oder können sie sagen: naja, das glauben wir aber nicht, dass ihr Mann nicht mehr bei Ihnen wohnt? Vielen Dank für alle Ratschläge und Tipps! |
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#2
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| Warum beantragst du kein Arbeitslosengeld 2? Es ist eine Leistung, die der Staat seinen Bürgern zur Verfügung stellt, wenn deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse den für den Einzelfall ermittelten Gesamtbedarf nicht decken. Kinderzuschlag und Wohngeld sind genauso Transferleistungen, die vielleicht ein bisschen besser klingen als "Hartz 4", eine staatliche "Stütze" stellen sie trotz allem dar. Außerdem verschenkst du mit jedem Tag, den ihr euch Gedanken über künstliche Auszüge und Scheintrennungen macht, bares Geld, sofern sich ein Bedarf an ALG 2 errechnen würde. Denn ALG2 bekommst du erst ab dem Tag, an dem du dir bei einem Termin den Antrag abholst, während bei Wohngeld und Kinderzuschlag die großzügige Regel mit dem vollen Kalendermonat gilt, auch wenn der Antrag am 31. abgegeben wird. |
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#3
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| Vielen Dank, lieber Otto im Internet!!! Da mein Mann Spanier ist und sein Studium sowieso in Barcelona beendet, wo seine Mutter wohnt und wir uns jetzt keine Flüge und sonstigen Luxus leisten können, hatten wir uns auch schon davor überlegt, uns räumlich zu trennen. Meinst du ich kann den Ämtern einfach diese Veränderungsmitteilungen schicken? Liebe Grüsse |
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#4
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| Lieber Otto im Internet, vielen Dank für die Antwort. Da mein Mann Spanier ist und sein Studium in Barcelona beenden wird, wo auch seine Mutter wohnt, hätten wir uns früher oder später sowieso räumlich trennen müssen. Meinst du, es wäre ok, wenn ich die Veränderungsmitteilung an die Wohngeld- bzw. Kindergeldstelle schicke, obwohl die erstmalige Beantragung erst vor einer Woche stattgefunden hat? |
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#5
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| Da bin ich doch für Familienzusammenführung. Der spanischer Ehemann der noch studiert jobbt nebenbei und holt Frau und Kinder zu sích nach Spanien und stellt dort einen Antrag für ergänzendes Sozialgeld. Das würde auch dafür sorgen daß er möglichst schnell fertig wird mit dem Studieren. Denn in Spanien wird in solchen Fällen mehr darauf geachtet. |
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#6
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| Zitat:
![]() cecilia,du zäumst das Pferd von hinten auf. Ist dein Mann noch als Student eingetragen? Warum gehst du davon aus,dass bei einer Trennung dein Einkommen nicht mehr zu niedrig ist um den Kinderzuschlag zu erhalten? Dein Einkommen würde sich dann ja anders zusammensetzen. Du müsstest für die Kinder Unterhaltsvorschuss beantragen,damit baut dein Mann Schulden auf und gleichzeitig ist der Bedarf der Kinder wahrscheinlich soweit gedeckt das du auf Wohngeld für die Kinder hingewiesen werden könntest ,aber so gibt es auch keinen Kinderzuschlag. Wenn euer Einkommen zu gering ist beantragt ergänzendes H4 und gut ist,ohne grosses trara. Schliesslich gehst du für deine Familie arbeiten und hast es garnicht nötig dich zu schämen,dass deine Arbeit schlecht bezahlt wird. |
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#7
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| Danke für den Kommentar und die Bemerkung zum vorangehenden Experten! Mein Mann macht in Spanien ein Staatsexamen. Da dort die Bürokratie nicht so herrschaftlich ist, muss er sich nirgendwo eintragen, er studiert zu Hause und geht dann immer zu den einzelnen Prüfungen. Das mit der Berechnung verstehe ich nicht, da ich ja ab jetzt alleinerziehend bin und da mein Mann keine Einkünfte hat, kann er ja auch keinen Unterhalt zahlen. Meinst du Sie würden einen zunächst gewährten Kinderzuschlag oder Wohngeld später von ihm zurückfordern? Ich möchte ungern Hartz IV beziehen, da ich für die Arbeit jetzt (Lehrerausbildung 2.Phase 1250 Brutto für Vollzeitstelle) verbeamtet bin und deshalb keine weiteren Beschäftigungen annehmen darf, zu denen mich das Jobcenter doch sicher zwingen würde. Ich habe Angst, dass Sie mich nötigen, diese Tätigkeit aufzugeben, die noch 1,5 Jahre dauert und nach der ich für immer aus der Bedürftigkeit raus wäre, denn Lehrer werden im Moment gesucht und bekommen sofort eine Festanstellung. Vielen Dank für weitere Antworten |
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#8
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| Zitat:
Deshalb wird man dich auffordern, Unterhaltsvorschussgeld beim Jugendamt zu beantragen, da dies eine vorrangige Leistung ist. Durch das UVG (plus Kindergeld) haben deine Kinder aber keinen Anspruch mehr auf den Kinderzuschlag und das gewährte UVG sammelt sich als Schuldenberg hinter deinem Mann an bis er leistungsfähig ist.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#9
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| Vielen Dank! In welcher Höhe müsste diese Unterhaltsleistung geleistet werden? Unsere Kinder sind 4 und 5 Jahre alt und mein Mann könnte in der jetzigen Situation höchstens 150 Euro im Monat überweisen. |
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#10
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| Jetzt verstehe ich nichts mehr, entschuldige bitte. Du verdienst €1270 brutto (wieviel netto ist das, so ca. €1100?), dazu das Kindergeld von € 368 plus möglichen Kindesunterhalt deines Mannes von €150 (wovon denn?) macht zusammen ca. €1600 für dich und die Kinder.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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