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Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden.

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  #1  
Alt 04.09.2010, 07:21
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Beiträge: 2
Standard Kinderzuschlagnachzahlung von November bis 09-April 2010???

Guten Mogen..

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen, ich blick grad gar nicht mehr durch..

Und zwar geht es darum, ich muss von letztem jahr von Juli-November 2009 mein Kindergeld zurückzahlen.

Wir haben ab Juli-Dezember 2009 ALG 2 bekommen, im November Kinderzuschlag beantragt, Bescheid ist im Feb.2010 gekommen und rückwirkend Kindergeldzuschlag erhalten, was mit dem ALG 2 von Nov. + Dez ´09 verrechnet wurden ist.

So ich habe nen Antrag auf Überprüfung bei der Arge gestellt, da mir das geasamte Kindergeld damals angerechnet wurden ist.

Ich habe bis Nov. 09 mein eigenes Kindergeld bekommen und bis Dez. haben die es angerechnet.

Auf alle Fälle bekomm ich es von Juli bis Okt. 09 nachgezahlt, ab November haben wir ja Kizu bekommen.

So ketzt ist mir aber aufgefallen das die Kindergeldstelle mir bis dieses Jahr April das komplette Kindergeld angerechnet haben, ich habe aber nur bis November 09 kindergeld bekommen und muss es ja auch zurückzahlen.

Deshalb haben wir von Nov.09 bis april 2010 weniger Kizu bekommen, als vom Mai-2010-sept.2010..

Kann ich dort nen Antrag stellen und auf ne Nachnachzahlung pochen? Weil die mir halt mein Kindergeld angerechnet haben obwohl ich zu der Zeit gar keins mehr bekommen habe.

Mir ist es deshalb aufgefallen weil ich mir den Bercehnungsbogen hab zuschicken lassen wo es drauf steht.

Ich hoffe um Hilfe.

Danke im vorraus
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  #2  
Alt 04.09.2010, 07:46
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Registriert seit: 04.09.2010
Beiträge: 2
Standard also meine frage war

ob ich es von der kindergeldstelle zurück fordern kann weil die mir was angerechnet haben von dez.09-april2010, was ich gar nicht mehr kommen habe..

und das zuviel gezahlte kindergeld von juli-nov.09 muss ich ja auch zurück zahlen
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  #3  
Alt 04.09.2010, 13:31
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Du hast bei der ARGE einen Überprüfungsantrag gestellt. Was hindert dich daran, das bei der Kindergeldkasse auch zu tun?

Turtle
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kizu, rückzahlung

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