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| Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden. |
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#1
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| Hallo zusammen, wer kann mir weiterhelfen? Zur Zeit bekomme ich ALGII und habe einen Mini-Job. Heute habe ich Post von der ARGE bekommen, dass ich Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen soll, weil mir dieses zusteht, ich dann aber aus der Hilfebedürftigkeit rausfalle, sprich somit kein ALGII mehr bekomme. Das Jugendamt übernimmt den Kinderkrippenbeitrag im Moment. Bleibt das dann auch noch so, wenn ich kein ALGII mehr bekomme, sondern nur noch den Kinderzuschlag und das Wohngeld??? Hätte sonst ja viel weniger Geld als jetzt, damit würden wir nicht auskommen! Kennt sich da jemand aus???Danke schonmal im Vorraus! |
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#2
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| Das solltest du beim Jugendamt erfragen. Vielleicht steht diese Information auch schon auf dem Kostenübernahmebescheid, den du von Jugendamt hast. |
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| Stichworte |
| kinderzuschlag, kita-beitrag übernahme, wohngeld |
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