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Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden.

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  #1  
Alt 16.12.2011, 07:51
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Standard Kinderzuschlag, wie sind die voraussetzungen, was die konsequenzen?

Guten tag!
Also meine Freundin (15j), ihr Kind (1j) und ich (19j) wohnen seit kurzem zusammen. Meine Freundin bekommt 150€ UVG, 133€ Elterngeld, ihr Kindergeld und das fuer ihr kind sowie eine Ausbildungsverguetung von 400€ brutto. Ich bekomme 150€ Unterhalt, mein Kindergeld und auch eine Ausbildungsverguetung von 400€ brutto.

Nun moechte meine Freundin fuer ihr Kind (ich bin nicht der Vater) den Kindergeldzuschlag beantragen also haben wir den Antrag ausgefuellt und sie musste dort auch Angaben zu mir machen.. meine Frage ist nun wieso genau meine Angaben dabei eine Rolle spielen und ob ich nun befuerchten muss, dass mir das Kindergeld gestrichen wird weil wir zusammen ein zu hohes Einkommen haben oder aehnliches. Bitte um aufklaerung

Danke im Voraus lg
Donatz
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  #2  
Alt 16.12.2011, 08:07
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Ist der UVG, UVG von Ihr oder dem Kind?

Kinderzuschlag beträgt höchstens 140€ im Monat und wird mit dem UVG, als Einkommen des Kindes verrechnet.
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  #3  
Alt 16.12.2011, 08:09
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Das UVG ist fuer ihr kind, sie selbst bekommt keinen unterhalt.
Dass es zum einkommen des kindes zaehlt heisst, dass ich nichts zu befuerchten habe was mein kindergeld angeht?
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  #4  
Alt 16.12.2011, 08:12
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Nö Du hast sowieso nichts zu befürchten und Deine Freundin wird sehr wahrscheinlich kein Kinderzuschlag bekommen.
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  #5  
Alt 16.12.2011, 08:15
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Okay danke erstmal, und wieso denkst du bekommt sie den Zuschlag nicht?
Was sind ueberhaupt die voraussetzungen fuer den Zuschlag? (die Frage sollte eig. noch in den ersten Beitrag fast vergessen)
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  #6  
Alt 16.12.2011, 08:40
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Hier eine kleine Lektüre:

Kinderzuschlag - www.arbeitsagentur.de

Und wie gesagt m.W.n. wird Kinderzuschlag mit Unterhalt verrechnet.
Beispiel 140€ max. Kinderzuschlag abzüglich 150€ Unterhalt = 0€ Anspruch.
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  #7  
Alt 16.12.2011, 08:47
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Er hat wohl die Beträge verdreht, UVG beträgt in dem Alter €133. Die €150 sind das Elterngeld. Dennoch bleibt es bei einer sehr geringen Differenz.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #8  
Alt 17.12.2011, 10:28
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Oh ja natuerlich, hab die betraege vertauscht, sorry... Danke jedenfalls meine fragen wurden beantwortet
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