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| Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden. |
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#1
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| Hallo ihr alle, ich hab schon Stundenlang im Internet recherchiert und einfach nix gefunden was mir weiterhilft. Das Problem ist, dass wir bis vor kurzen Arbeitslosengeld2 empfangen haben, jetzt sind wir aber diesen Monat darausgefallen, weil mein Freund zuviel verdient. Ich selber habe letztes Jahr unsre Tochter zur Welt gebracht und befinde mich noch in den Babyjahren (will zuhause bleiben bis die Maus 2 wird), und verfüge daher über keinerlei Einkommen. Wir sind nicht verheiratet und müssen daher jetzt ab April für mich die Krankenversicherung selber tragen. Das sind jeden Monat zusätzlich 128€. Mein Freund verdient Netto 1406€, unsre monatlichen Kosten mit Miete, Strom, Telefon belaufen sich auf rund 600€. Haben wir da eine Chance auf Kinderzuschlag? Diverse Rechner im Internet sagen mir dass ich leider zuviel verdiene um Arbeitslosengeld2 zu beantragen und daher kein Recht auf Kinderzuschlag habe, die Frau von der Familienkasse sagt aber dass es gerade gut ist, dass der Antrag abgelehnt wurde. Kennt sich da jemand mit aus??? Was könnt ich den noch so beantragen? Für Wohngeld ist unsre Miete zu niedrig (ne Tabelle aus dem Internet sagt dass wir bei unsrem Gehalt ne Miete von 590€ haben müssten um Zuschuss zu bekommen, wir bezahlen aber nur 378 mit allen Nebenkosten). Den Antrag auf Kinderzuschuss schick ich auf jedenfall schonmal ab, aber da dass so lange mit der Bearbeitung dauert würde ich gerne schonmal wissen wie ihr die Chancen auf eine Genehmigung seht. Danke schonmal!! |
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#2
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| Laut meiner Info müsste es so sein, dass ihr Kinderzuschlag bekommen müsstet. Bin aber auch kein Fachmann. Fachleute für Kinderzuschlag gibts in diesem Forum fast keine. Einfach mal einen Antrag stellen und im internet den Kinderzuschlagsrechner mal benutzen, der sagt allerdings auch nur ungefähr ob ihr was kriegt. Wegen Wohngeld auch einen Antrag stellen, mehr als ablenen können die auch nicht. Die Tabellen sind im großen und ganzen nichtssagend, es kommt im wesentlichen auf euer Einkommen an, nicht so sehr auf die Höhe der Miete. Also, Anträge stellen und abwarten was dabei rauskommt. |
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#3
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| Warte ab was der Antrag auf Kinderzuschlag ergibt. Sagt die Familienkasse: zu wenig Einkommen, dann mit dem Ablehnungsbescheid innerhalb von 4 Wochen ALG II beantragen, das gibt es nach § 28 SGB X dann rückwirkend ab Antragstellung Kinderzuschlag. Gruß Enibas |
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