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| Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden. |
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#1
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| Hallo, ich bin selbständiger Landwirt und hätte nach meinem Einkommen Anspruch auf Kinderzuschlag. Ich habe auch Grundbesitz, welcher zu meinem Betriebsvermögen gehört. Sagen wir mal Acker und Grünland für 50.000 € Verkehrswert mit 20000 € Restschulden. Kann mein Antrag deswegen abgelehnt werden. Ich würde dies nicht als verwertbares Vermögen einstufen, da eine Verwertung zwar Geld für den Lebensunterhalt einbringen würde, aber gleichzeitig mein Einkommen gefährden oder drastisch reduzieren würde. Hat jemand mit sowas Erfahrungen ?????????? |
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#2
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| Hallo, ich sehe leider keine Antwort auf deine Frage, ich bin auch selbst.Landwirt, habe den Antrag gestellt, nur den Verkehrswert hab ich nicht eingetragen, wo soll ich den hernehmen?Wir haben auch schon Wohngeld beantragt, das war einfacher. Hast du denn nun schon eine Antwort bekommen,ob es verwertbares Vermögen ist? |
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#3
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| hallo, laut sgb 2 ist Vermögen das zur Altersicherung dient nicht zu verwerten, was auch für Land zutreffen kann. Weiterhin ist auch Vermögen das unmittelbar zur Erzielung von Erwerbseinkommen dient ,nicht zu verwerten ( Quelle finde ich leider nicht mehr ). Mein Antrag wurde leider abgelehnt, da wir knapp über der Einkommensgrenze liegen. Viele Grüße, Bert |
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| Stichworte |
| grundbesitz, kinderzuschlag, vermögen, verwertbares |
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