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| Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden. |
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#1
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| Hallo, diese Woche wurde vom BSG festgestellt, das der Hartz-IV Satz für Kinder verfassungswidrig ist. Hat dieses jetzt einen Einfluss auf die Berechnung von Kinderzuschlag? Ändern sich die Bemessungs- und Obergrenzen? Ich meine kann eine Familie mit 2 Kinder anstatt z.B. 1400 Euro Einnahmen jetzt 1500 Euro haben. Und bekommt trotzdem Kinderzuschlag. |
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#2
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| Ob das Sozialgeld wirklich verfassungswidrig ist, muss erst noch vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden. Solange bleibt alles wie gehabt.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Und wenn es verfassungswidrig ist, hat es dann eine Auswirkung? |
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#4
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| Übrigens wurde in dem Urteil NICHT die Höhe des Satzes bemängelt, sondern nur, dass es keine ausreichende Begründung gibt wieso 0 -14jährige nur 60% bekommen. |
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