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Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden.

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  #1  
Alt 28.01.2009, 20:02
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Beiträge: 2
Standard Kinderzuschlag und neue BSG Feststellung

Hallo, diese Woche wurde vom BSG festgestellt, das der Hartz-IV Satz für Kinder verfassungswidrig ist. Hat dieses jetzt einen Einfluss auf die Berechnung von Kinderzuschlag? Ändern sich die Bemessungs- und Obergrenzen? Ich meine kann eine Familie mit 2 Kinder anstatt z.B. 1400 Euro Einnahmen jetzt 1500 Euro haben. Und bekommt trotzdem Kinderzuschlag.
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  #2  
Alt 28.01.2009, 20:09
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Ob das Sozialgeld wirklich verfassungswidrig ist, muss erst noch vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden. Solange bleibt alles wie gehabt.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 28.01.2009, 20:27
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Beiträge: 2
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Zitat:
Zitat von Mandy Beitrag anzeigen
Ob das Sozialgeld wirklich verfassungswidrig ist, muss erst noch vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden. Solange bleibt alles wie gehabt.
Und wenn es verfassungswidrig ist, hat es dann eine Auswirkung?
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  #4  
Alt 28.01.2009, 21:57
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Beiträge: 3.307
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Übrigens wurde in dem Urteil NICHT die Höhe des Satzes bemängelt, sondern nur, dass es keine ausreichende Begründung gibt wieso 0 -14jährige nur 60% bekommen.
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