Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Familienförderung > Kinderzuschlag

Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 16.02.2010, 19:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.10.2009
Beiträge: 22
Standard Kinderzuschlag trotz Bezug von ALG 2?

Hallo.

Ich habe eine Frage bezüglich eines eventuellen Anspruchs auf Kinderzuschlag trotz Bezug von ALG 2.

Der Ausgangspunkt ist Folgender:

Ich bin Auszubildender, der BAB und Zuschuss zu den Kosten der Unterkunft abgelehnt bekommen hat. Aufgrund meines Status als Auszubildender habe ich keinen Anspruch auf ALG 2 und werde im Bescheid zwar namentlich erwähnt, habe jedoch überall als Betrag 0,00 Euro stehen.

Meine Lebensgefährtin und mein Sohn (6 Monate) beziehen ALG 2, da Ihr Elterngeld sehr gering ausfällt.

Für die Monate Oktober und Dezember 2009 sowie Januar und Februar 2010 wurde ALG 2 bewilligt. Der Wohngeldbescheid steht noch aus.

Für die genannten Monate hat uns die Familienkasse bereits einen ablehnenden Bescheid unter Bezugnahme auf den Bezug von ALG 2 zugesandt. Irgendein Berechnungsbogen war nicht beigefügt. Meine Frage lautet nun, ob es nicht doch sein könnte, dass wir Anspruch auf Kinderzuschlag haben, da ich rechentechnisch in der Bedarfsgemeinschaft keine Rolle spiele. Der Antrag auf Kinderzuschlag wurde durch meine Lebensgefährtin für alle Angehörigen unseres Haushaltes - also auch für mich - gestellt. In der Ablehnung war auch nur die Rede von ALG 2-Bezug, von mir als Auszubildender bzw. ein Verweis auf BAB oder sonstige Azubi-Unterstützungsmöglichkeiten war kein Wort enthalten.

Wer kennt einen solchen Fall bzw. lebt selbst in der dargestellten Konstellation oder wer weiß einfach nur Bescheid?

Im Voraus vielen Dank für Eure Hilfe.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 25.02.2010, 21:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.10.2009
Beiträge: 22
Standard Weiß denn keiner was dazu? Ist der Fall so aupßergewöhnlich?

Ist wirklich niemand aussagekräftig?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 25.02.2010, 21:12
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Ich glaube nicht, dass ihr bei euren Einkommensverhältnissen überhaupt in die Nähe von KIZ kommt. KIZ wird gewährt, wenn nur die Kinder hilfebedürftig sind und die Eltern genug Einkommen für sich, aber eben nicht fürs Kind haben. Dein Einkommen und das deiner Freundin ist bedarfsdeckend? Bekommt sie wirklich soviel Elterngeld?

Und für dich selbst gibt es kein KIZ. Du deckst doch deinen Bedarf mit BAB, Azubilohn und Mietzuschuss. Außerdem bist du ja kein "im Haushalt lebendes Kind". Das wärst du, wenn du bei deinen Eltern wohnen würdest.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 25.02.2010, 21:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 2.047
Standard

Der Kinderzuschlag wird für das EIGENE Kind und DESSEN Bedarf gestellt.
Also beantragt DEINE Lebensgefährtin Kinderzuschlag für EUER Kind.
Da EUER Kind seinen Bedarf bereits mit ALGII gedeckt hat, gibt es für das Kind keinen Kinderzuschlag.

Für wem soll den nun der Kinderzuschlag noch beantragt werden ?
Der Bedarf des einen gemeinsamen Kindes ist ja wohl durch ALGII gedeckt ?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 25.02.2010, 21:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.10.2009
Beiträge: 22
Standard Na wenn das so ist . . .

. . . dann will ich nichts gesagt haben. Das, was ihr geschrieben habt, leuchtet mir ein.

Vielen Dank.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Befristeter Zuschlag nach Bezug von Alg 1 jordon Hartz IV 4: U 25 15 29.01.2010 15:58
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Zuschlag zum ALG II nach Bezug von ALG I gabow Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 3 10.12.2009 16:32
alg 1 bezug trotz pflegeperson? illo Arbeitslosengeld I - ALG 1 0 31.10.2009 08:56
ALG II oder Wohngeld und Kinderzuschlag ? McChicken36 Hartz IV 4 - ALG II 2 13 10.05.2009 11:30
Ratenzahlung an Stadt trotz ALG II bezug?? SantaClaus Nichts-zum-Thema 5 16.04.2009 11:44


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:25 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0