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| Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden. |
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#1
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| Hallo. Ich habe eine Frage bezüglich eines eventuellen Anspruchs auf Kinderzuschlag trotz Bezug von ALG 2. Der Ausgangspunkt ist Folgender: Ich bin Auszubildender, der BAB und Zuschuss zu den Kosten der Unterkunft abgelehnt bekommen hat. Aufgrund meines Status als Auszubildender habe ich keinen Anspruch auf ALG 2 und werde im Bescheid zwar namentlich erwähnt, habe jedoch überall als Betrag 0,00 Euro stehen. Meine Lebensgefährtin und mein Sohn (6 Monate) beziehen ALG 2, da Ihr Elterngeld sehr gering ausfällt. Für die Monate Oktober und Dezember 2009 sowie Januar und Februar 2010 wurde ALG 2 bewilligt. Der Wohngeldbescheid steht noch aus. Für die genannten Monate hat uns die Familienkasse bereits einen ablehnenden Bescheid unter Bezugnahme auf den Bezug von ALG 2 zugesandt. Irgendein Berechnungsbogen war nicht beigefügt. Meine Frage lautet nun, ob es nicht doch sein könnte, dass wir Anspruch auf Kinderzuschlag haben, da ich rechentechnisch in der Bedarfsgemeinschaft keine Rolle spiele. Der Antrag auf Kinderzuschlag wurde durch meine Lebensgefährtin für alle Angehörigen unseres Haushaltes - also auch für mich - gestellt. In der Ablehnung war auch nur die Rede von ALG 2-Bezug, von mir als Auszubildender bzw. ein Verweis auf BAB oder sonstige Azubi-Unterstützungsmöglichkeiten war kein Wort enthalten. Wer kennt einen solchen Fall bzw. lebt selbst in der dargestellten Konstellation oder wer weiß einfach nur Bescheid? Im Voraus vielen Dank für Eure Hilfe. |
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#2
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| Ist wirklich niemand aussagekräftig? |
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#3
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| Ich glaube nicht, dass ihr bei euren Einkommensverhältnissen überhaupt in die Nähe von KIZ kommt. KIZ wird gewährt, wenn nur die Kinder hilfebedürftig sind und die Eltern genug Einkommen für sich, aber eben nicht fürs Kind haben. Dein Einkommen und das deiner Freundin ist bedarfsdeckend? Bekommt sie wirklich soviel Elterngeld? Und für dich selbst gibt es kein KIZ. Du deckst doch deinen Bedarf mit BAB, Azubilohn und Mietzuschuss. Außerdem bist du ja kein "im Haushalt lebendes Kind". Das wärst du, wenn du bei deinen Eltern wohnen würdest. Turtle |
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#4
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| Der Kinderzuschlag wird für das EIGENE Kind und DESSEN Bedarf gestellt. Also beantragt DEINE Lebensgefährtin Kinderzuschlag für EUER Kind. Da EUER Kind seinen Bedarf bereits mit ALGII gedeckt hat, gibt es für das Kind keinen Kinderzuschlag. Für wem soll den nun der Kinderzuschlag noch beantragt werden ? Der Bedarf des einen gemeinsamen Kindes ist ja wohl durch ALGII gedeckt ? |
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#5
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| . . . dann will ich nichts gesagt haben. Das, was ihr geschrieben habt, leuchtet mir ein. Vielen Dank. |
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