Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Familienförderung > Kinderzuschlag

Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 04.09.2009, 10:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 3
Standard KInderzuschlag soll zurück gezahlt werden HILFE!!

hallo,
ich bin neu hier und habe auch gleich ein problem.
ich bin verh. und habe 3 kinder (12,6,2). ich habe von märz bis august 2009 kinderzuschlag bezogen. auch schon in den zeiträumen davor seit 2006.
mein mann ist alleinverdiener, die berechnung im märz ergab 285,00€ zuschlag für meine kinder von märz bis august.
dann bekam ich gestern den schockbrief meines lebens.
das amt möchte 1710,00€ kinderzuschlag von märz bis august zurückgezahlt haben, da mein mann im mai (auszahlung juni) urlaubsgeld bekommen hat und somit das durchschnittseinkommen sich erhöht hat. wie kann das sein das das dann auch noch auf die monate davor also märz-mai und auch noch juli und august genommen wird? das urlaubsgeld war im juni auf dem konto und nicht in den anderen monaten. das dann natürlich der kinderzuschlag im juni zu unrecht gezahlt wurde leuchtet mir völig ein aber doch nicht für alle 6 monate. ich weiß einfach nicht mehr weiter, ich kann das geld nicht zurückzahlen wovon denn? ich habe widerspruch eingelegt aber ich fürchte es wird nichts nützen. kann mir hier vlt. jemand helfen oder hatte hier jemand schon erfahrung damit?
liebe grüße bussybaerle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 04.09.2009, 10:14
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Das Urlaubsgeld wird auf mehrere Monate (6-12) verteilt und erhöht somit das durchschnittliche, angenommene Einkommen.

Allerdings sollte der Arbeitgeber das doch auch schon unter zu erwartende einmalige Zahlungen eingetragen haben auf der Verdienstbescheinigung?!

Hast du den Berechnungsbogen mitgeschickt bekommen? Wenn nicht, solltest du den umgehend per Mail oder Brief anfordern.

Bei uns war das sehr ähnlich, nachdem dann endlich der Berechnungsbogen ankam, stellte ich fest, dass die erhöhten (und auch im Antrag angegebenen) Werbungskosten nicht berücksichtigt waren.

Auf eine Antwort auf meinen Widerspruch warte ich seit Ende Juni.

Und kreuze auf keinen Fall an, dass die Rückzahlung vom laufenden Kindergeld einbehalten werden darf!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 04.09.2009, 10:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 3
Standard

auf dem bewilligungsbescheid stand drauf das urlaubs und weihnachtsgeld in angemessener höhe mit berücksichtigt wurde und ich hab ja schon im letzten jahr kinderzuschlag bezogen also wissen sie doch was an urlaubsgeld kommt das ändert sich bei meinem mann nicht.
in dem bescheid jetzt stand drinnen das ich stellungnahme nehmen soll, das habe ich erstmal getan.
ich habe im internet auch was gelesen...............

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen oben genannten Bescheid lege ich hiermit fristgerecht Widerspruch ein.

Begründung:
Gemäß §6a Abs.3 BKGG gilt bei der Einkommensanrechnung die Berechnungsgrundlage des §11 SGB II. Zu dieser gehört zwangsläufig auch das Zuflußprinzip des §2 Abs.2 ALG II-Vo was eindeutig regelt, dass Einkommen nur dann angerechnet werden kann wann es zufließt.

Eine zugrundlegung eines Durchschnittseinkommen erscheint rechtsfehlerhaft und bedarf der Korrektur. Somit ist dem Widerspruch stattzugeben und die damit entstandenen Kosten sind mir gemäß §63 SGB X zu erstatten.

Mit freundlichen Grüßen


liebe grüße bussybaerle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 19.01.2010, 19:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2010
Beiträge: 1
Standard Kinderzuschlag Rückzahlung

Hallo,

ich habe jetzt gerade das gleiche Problem -bin aus allen Wolken gefallen.
Bei mir war es so,dass sie mir im Mai einen Bewilligungsbescheid geschickt haben und ebenfalls im November n o c h m a l s für Nov. und Dez./09.
Jetzt im Januar habe ich die gleiche Antwort erhaltenmit dem Ablehnungsbescheid und einer Rückzahlungsaufforderung für Juli-Dez.09.
Das kann doch nicht sein -ich habe immer alles eingereicht und meinMann hat Festgehalt.Ausserdemsagten sie jetzt siehätten das Weihnachtsgeld für 09 berechnet. In all den Jahren vorher wurde das auf das folg.Jahr umgelegt.
Habe jetzt gelesen, dass du das gleiche Problem hattest. Hast du schon Nachricht? Was ist rausgekommen? Wir haben jetzt Widerspruch eingelegt.

Gruß
anka-10
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 08.03.2010, 12:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.03.2010
Beiträge: 1
Standard Rückzahlung von Kinderzuschlag

Bei mir ist das problem so ähnlich, nur mit dem unterschied das mein Mann schwankendes einkommen hat. Aber ich sehe es nicht ein. Weil das amt ja schon beim erstantrag sehen konnte das schwankendes einkommen besteht und sie das bei ihren berechnungen berücksichtigen müssten.Ich bin daher schon 3x in wiederspruch gegangen. Jetzt habe ich wieder von den post bekommen und jetzt wollen die von mir eine begründung von mir warum ich in Wiederspruch gegangen bin. Hat sich bei dir mitlerweile etwas ergeben(must du zahlen ???)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 11.03.2010, 08:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 3
Standard

hallo, ich habe 2 wiedersprüche eingelegt und mittlerweile 3 zahlungsaufforderungen bekommen von der familienkasse, die sache liegt jetzt beim sozialgericht die kümmern sich darum, ich hoffe das ich nur für den einen monat wo das urlaubsgeld mit ausgezahlt wurde zurückzaheln muss, was ich auch vollkommen einsehe aber eben nicht für alle 6 monate denn das urlaubsgeld wird in nur einem monat ausgezalt und nicht verteilt auf 6. ich habe ja nicht das erste mal kinderzuschlag beantragt und die haben die unterlagen von den vergangenen gehaltseinkommen unter anderem auch über urlaubs- und weihanchtsgeld. ich finde es eine unverschämtheit familien so an den abgrund zu bringen, denn wenn sie von vornherein richtig berechnen würden würden solche fälle gar nicht erst passieren......meine meinung. wie gesagt ich warte ab was das sozialgericht ereicht.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Alleinerziehend / Alleinstehend Kinderzuschlag abgelehnt, ALGII nicht rückwirkend ? nachtvogel Hartz IV 4 - ALG II 2 8 12.08.2009 20:28
hilfe: auszahlung des arbeitszeitkonto wird im folgemonat angerechnet Holger Hartz IV 4 - ALG II 2 1 02.03.2009 18:15
ARge verweist auf Kinderzuschlag, dazu aber zuwenig Einkommen nachtvogel Hartz IV 4 - ALG II 2 8 15.12.2008 08:48


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:25 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0