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| Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden. |
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#1
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| Hallo! Während meiner Elternzeit haben wir ergänzend ALG II-Leistungen bezogen. Ab September arbeite ich wieder und nun haben wir einen Ablehnungsbescheid vom Job Center erhalten. Soweit so gut, aber ohne ALG II haben wir (2 Erwachsene, 3 Kinder) weniger Geld zur Verfügung als bisher... Das sollte doch nicht so sein, oder? Wird man denn vom Amt darauf hingewiesen, wenn man Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen kann? Ich bin mir sehr unsicher, ob mein Gehalt für den Kinderzuschlag reicht... Leider kann man bei den ganzen Rechnern, die man im Netz so findet, nie den Krankenkassenbeitrag selber eingeben... Da ich aber zur Zeit im Referendariat Beamtin auf Widerruf bin stimmen die %-Angaben zur Krankenkasse in den Rechnern nie... So kommt bei einem Rechner raus, ich könnte Kinderzuschlag beantragen, bei einem anderen kommt raus, ich verdiene zu wenig... Mh... Was soll ich jetzt machen? Nur Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen? Oder soll ich auch nochmal ALGII beantragen bzw. gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen? Ehe man einen Bescheid der Familienkasse erhält vergehen ja in der Regel Monate - wenn dann wegen zu geringem Einkommen abgelehnt werden würde bekommt man ja rückwirkend kein ALGII, oder??? Vielleicht kann mir jemand helfen und hat einen Tipp für mich... DANKE... Dagmar |
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#2
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| Zitat:
Turtle |
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#3
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| Hallo! Das ich selber für mich keinen Anspruch auf ALGII habe ist ja nicht schlimm... Mich kann ich vom Gehalt super alleine versorgen... Aber was ist mit den Kindern? Was ist mit meinem Mann (der jetzt in Elternzeit ist)? Haben die Anspruch auf ALGII? Während meines Studiums hatte ich auch keinen Anspruch, aber für die Kinder habe ich etwas bekommen! Liebe Grüße, Dagmar |
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#4
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| Kommt drauf an, ob sie hilfebedürftig sind. Du bist als Azubi von den Leistungen ausgeschlossen, Deine Familie aber nicht. |
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#5
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| Letztendlich wird ihr Einkommen jetzt halt höher sein als während des Studiums, was dazu führt, dass natürlich Mann und Kinder geringer bedürftig sind. Und wenn dann Wohngeld und KIZ reicht... Turtle |
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#6
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| Ja, mein Einkommen ist jetzt höher als zu Studienzeiten und auch höher als in meiner Elternzeit... Aber: Wir haben trotzdem nicht "genug"... Meine Frage ist nun: Job Center hat nen Ablehnungsbescheid geschickt... Haben die sich einfach nur verrechnet oder meinen die, ich soll Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen???... Woran kann ich das erkennen??? Wie viel muss man denn für den Kinderzuschlag verdienen (das ist ja nicht so einfach zu errechnen - finde ich)? Liebe Grüße, Dagmar |
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#7
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| Na, irgendwas muss doch im Bescheid drinstehen, wieso es kein ALG 2 gibt. Liegt eine Berechnung dran? Was zeigt die für Zahlen? Kannst du sie abschreiben? Turtle |
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#8
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| Hallo! Es steht im Bescheid, dass ich nicht hilfebedürftig bin und mir deswegen keine Leistungen zustehen... Im Berechnungsbogen ist alles genullt d.h. bei mir, meinem Partner und unseren 3 Kindern steht bei "Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft" jeweils eine "0"... Mh... Ich verdiene Brutto 1557 Euro... Brutto müsste bei Steuerklasse III und keinen Sozialversicherungsbeiträgen als Beamtin gleich Netto sein... Dazu kommt das Kindergeld (558 Euro)... Zahlen muss ich aber 233 Euro Krankenversicherung, Fahrtkosten... Mein Freund (und die Kids mit 6, 3 und 0 Jahren) verdienen nichts... Nach meiner Meinung ist damit unser Bedarf nicht vollständig gedeckt... ODER DOCH? Liebe Grüße, Dagmar |
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#9
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| Ergänzung: Im September gibt es noch 300 Euro Elterngeld (aber das wird ja noch nicht angerechnet)... Im Oktober wird unser jüngster dann 1 Jahr... Beste Grüße, Dagmar |
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#10
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| Und wie hoch ist eure Miete?
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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