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Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden.

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  #21  
Alt 26.08.2010, 21:18
Benutzerbild von biva1
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Registriert seit: 25.08.2010
Beiträge: 7
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Zitat:
Zitat von phidalilu Beitrag anzeigen
Hallo!

Ja, ich glaube aber, genau so ist es beim Kinderzuschlag... Zu wenig Einkommen für Kinderzuschlag, dann ist die Arge zuständig...

Liebe Grüße,
Dagmar
Stimmt schon, da hast du Recht.
Wenn du zu wenig Einkommen hast, bekommst du was von der Arge.
Aber zuerst wird natürlich geguckt, ob du Kinderzuschlag bekommen kannst.
Ich würd einfach mal bei der Arge nachfragen.
Kinderzuschlag kannst du aber trotzdem auch schon mal beantragen, dann siehst du ja, ob du ihn bekommst.
Wünsch dir aufjedenfall mal viel Glück

Lg biva
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