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Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden.

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  #1  
Alt 07.03.2010, 14:13
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Registriert seit: 05.03.2010
Beiträge: 24
Standard Kinderzuschlag Neue Situation

Hallo,

es hat sich bei mein Fall jetzt folgende Situation ergeben:

Laut Bank ist das Erbe das meiner Kinder von der Oma gerbet hat (je ca. 15000 € ) Fest Angelegt, kann also nicht Gekündigt werden.

Der Vertrag läuft erst in 2 Jahren aus. Bis zu disem Zeitpunkt läuft der Vertrag weiter auf den Namen der Oma. Erst mit Ablauf des Vertrages erhalten meine Kinder das Geld von der Bank überwiesen.

Frage:

Da das Geld bis zum Ablauf des Vertrages auf den Namen der Oma weiter läuft und meine Kinder das Geld erst in 2 Jahren ausbezahlt bekommt, darf dieses Geld doch zum jetzigen Zeitpunkt nicht als Vermögen meiner Kinder angerechnet werden, oder ??
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