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| Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden. |
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#1
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| Hallo, ich bin ganz neu hier und bitte um Verständnis wenns mit der Rechtschreibung etwas hapert. Ich habe eine etwas für mich auf jedenfall komplizierte Frage: Ich muss evtl Kinderzuschlag für unsere Kinder beantragen. Mein Mann und ich haben 2 Kinder, dann habe ich noch ein Kind aus erster Ehe und mein Mann hat noch 2 Kinder aus erster Partnerschaft. Bei Uns wohnen unsere 2 Kinder, mein Kind und ein Kind meines Mannes um das es hier gehen soll. Für diese Kind wie gesagt bei uns wohnhaft hat mein Mann kein Sorgerecht da die Kindesmutter absolut nicht gewillt ist dies zu teilen(warum auch immer, Kind lebt seit Jahren bei uns). Somit kann mein Mann auch nicht den Unterhalt für dieses Kind geltend machen( Kindesmutter zahlt keinen Cent und arbeitet nur Halbtags).Im Gegenzug bezahlt mein Mann allerdings auch kein Unterhalt für sein 2. Kind das bei der allein Sorgeberechtigten Mutter lebt. Es besteht eine Differenz zwischen den Unterhalt zu Gunsten dem Kind was bei uns lebt in Höhe von 65 Euro. Das zu zu den Fakten. Wie wird denn nun dieses Kind beim Kinderzuschlag berechnet? Mit fiktiven Einkommen? Mit keinen Einkommen oder der Differenz? Kann der Unterhaltanspruch von Amtswegen übergeleitet werden? Meinen Mann sind leider die Hände gebunden bzw würde das ganze nur über den Steinigen Weg des Familiengericht gehen was allerdings ja Monate dauern könnte. Vielen Dank erstmal für sachliche Antworten. Gruß klein Erna |
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#2
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| Nurmal so am Rande, falls Dein Mann leistungsfähig ist, aber den Unterhaltsanspruch von beiden Kindern aufrechnet, handelt er illegal. Denn Unterhalsansprüche der Kinder können nicht gegenseitig aufgerechnet werden, jeder Anspruch ist für sich zu sehen. |
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#3
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| Hallo Klein Erna, nicht deine Frage ist kompliziert, sondern die Rechtslage! Ihr solltet euch dringend anwaltlichen Beistand holen. Floeckchens Hinweis eingeschlossen, zudem m.W.n. habt ihr nicht mal Anspruch auf Kinderzuschlag für dieses Kind. Du schreibst, dass die Kindesmutter alleiniges Sorgerecht hat, dann wohl auch alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht? Wie ist das im Alltag von euch überhaupt regelbar? Gruß anabell
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
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#4
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| Hallo Floeckchen, Du hast Recht mit der Aussage. Wir haben lange Zeit den Unterhalt trozdem weitergezahlt und dann eingestellt. Die Kindesmutter hat anscheinend kein Problem damit. @anabell, Wir haben eine Vollmacht für bestimmte Dinge, so hat es bisher auch keine Probleme im alltäglichen Leben gegeben. Ich habe Versucht mich durchzulesen und habe auch den Hinweis gelesen das nur an den Sorgeberechtigten gezahlt wird,deswegen hab ich auch hier nachgefragt. Ich hoffe das das nun reicht um meinen Mann zu überzeugen das er schnell handeln muss, und dasFamiliengericht einschalten muss.Ich bin nur die die viel redet ,leider bisher ohne viel Erfolg. Vielen Dank nochmal. Gruß klein Erna |
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#5
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| Hallo klein Erna, Zitat:
Das Jugendamt könnte weiterhelfen. lg edy
__________________ Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
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#6
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| Hallo edy, Wir haben schon 2 mal beim Jugendamt angefragt aber ohne Sorgerecht kann man keine Beistandschaft einrichten. Wie anabell schon schrieb das ist nunmal die Rechtslage. Gruß klein Erna |
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#7
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| @edy: meine Erfahrungen mit dem Jugendamt (in einem ähnlich gelagerten Fall) decken sich leider mit denen von klein Erna. Hallo klein Erna, schon um das Kindeswohl nicht zu gefährden, und ich gehe mal davon aus, dass ihr es euch als Patchworkfamilie so wie es ist gut eingerichtet habt, müsst ihr für Klarheit sorgen. Dazu zählt eben auch die materielle Sicherheit. Pack deinen Mann mal am Schlawittchen, damit alles die richtige Grundlage bekommt. Viel Kraft für alles. Gruß anabell
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
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