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Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden.

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  #1  
Alt 16.07.2010, 15:38
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Standard Kinderzuschlag- Einkommen und welche Nachweise?

Hallo Ihr Lieben,

ich bin ja nun ganz normal angestellt, seit dem 01.07., unbefristet und möchte gern den Kinderzuschlag beantragen, weil ich bis zum nächsten Jahr im Frühling nur einen 30 Stunden-Vertrag bekommen habe und auch nur 1000 Euro brutto verdiene. Nun gut, im Frühjahr wird die neue Produktionsstätte fertig dann wird s mehr. Nun aber meine Frage: Meine AG füllt den Vordruck gerade aus, da wird aber von den letzten 3 Monaten gesprochen? Ich habe bis einschl. April Bafög bekommen, dann im Mai und Juni gar nichts, meine Frau und die Kinder haben ALG II erhalten, bis einschließlich Mai. Im Juni sind wir dann umgezogen und haben für einen Monat keinen Antrag gestellt sondern uns Geld von den Eltern geliehen. Was muss ich denn nun da mitschicken? Nur die Verdienstbescheinigung oder auch die Bafög und ALGII-Bewilligungen???
Und wegen des Mindesteinkommens haben wir die Hotline angerufen, sie sagte, das die 900 Euro brutto gelten. Wir zahlen für unsere Wohnung nur 250 Eur kalt, 60 Eur nebenkosten und 140 Eur für Strom und Gas. Liegen wir wohl in der Berechnung oder kommen die uns mit Hartz 4???
Freue mich auf Antwort!
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  #2  
Alt 16.07.2010, 15:47
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Registriert seit: 20.05.2010
Beiträge: 5
Standard

Wir zahlen für unsere Wohnung, die einer Verwandten gehört, nur 200 Eur kalt, 50 Eur Nebenkosten und 70 Eur für Gas und 45 Eur für Strom. Liegen wir wohl in der Berechnung oder kommen die uns mit Hartz 4??? Oje, jetzt bin ich schon fast mit den Daten der alten Wohnug durcheinander gekommen, unsere Mädels teilen sich ja ein Zimmer und deshalb ist unsere Wohnung auch recht klein.
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algii, kinder, kinderzuschlag

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