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Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden.

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  #1  
Alt 24.09.2009, 12:56
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Beiträge: 6
Standard Kinderzuschlag, Einkommen soeben erhöht, Vermögen

Hallo Leute,
hier erstmal meine Rahmenbedingungen:
-Mietwohnung 106qm
-Warm 855 EUR, (633 kalt) ,106 Heizkosten und 116 Nebenkosten
-4 Personen (Frau und ich + 2 Kinder; 1 und 4 Jahre)

Mein Einkommen 1800 Brutto.

Der offizielle Kinderzuschlag Rechner ergibt, dass wir mit meinem Lohn bedürftig bleiben würden trotz Kinderzuschlag..also habe ich meinen Arbeitgeber um eine Lohnerhöhung gefragt.
Dies war auch erfolgreich und ich beziehe ab Oktober 2000 Brutto. Der Kindergeldrechner spuckt nun bei 2000 Brutto aus, dass wir Kinderzuschlag beziehen können, da wir so aus der Bedürftigkeit herausfallen würden.

Jetzt wird ja aber bei Antragstellung auf die letzten 3 Monate geschaut..demnach müsste der Antrag dann ja abgelehnt werden. Lassen die sich drauf ein wenn ich denen schriftlich belegen kann, dass mein Gehalt nun gestiegen ist und alles auf dieser Basis erfolgen soll?

Eine weitere Frage habe ich noch. Im Antrag von Kinderzuschlag steht etwas von Vermögen und ob dieses 3850 EUR pro Kopf übersteigt..wir haben alle EIN gemeinsames Sparkonto auf dem ca. 11.000 EUR liegen. Wir sind 4 Personen..sprich 2750 pro Kopf...
Wird dies mit in die Berechnung einbezogen??

DANKE
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  #2  
Alt 24.09.2009, 13:08
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Registriert seit: 24.09.2009
Beiträge: 6
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Habe eben im Forum gelesen, dass es wohl nicht klappt mit dem Vermögen auf EINEM Konto...sprich ich muss jetzt losrennen und vor antragsstellung für jedes Kind noch ein Konto eröffnen und das Geld verteilen?
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  #3  
Alt 24.09.2009, 17:25
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.988
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Ich verstehe das Problem mit dem Vermögen nicht. Das sind doch dieselben Grenzen wie beim ALG 2. Wenn die 11.000 Euro beim KIZ Probleme machen, hätten sie beim ALG 2 (ich verstehe dich so, dass ihr momentan noch aufstockend ALG 2 bezieht?) doch schon längst Probleme haben müssen?!

Turtle
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  #4  
Alt 24.09.2009, 17:48
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.218
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Wahrscheinlich ist diese Fragestellung

Zitat:
Im Antrag von Kinderzuschlag steht etwas von Vermögen und ob dieses 3850 EUR pro Kopf übersteigt
etwas verwirrend und die Eltern sind alt genug um im ALGII-Bezug die €11.000 in ihre Freibetragsgrenze hinein zu bekommen.
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  #5  
Alt 25.09.2009, 09:50
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Beiträge: 6
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wow..erstmal danke für die Antworten.

Ich bin 26 ..meine Frau ist 27. Sprich die Einrichtung von 2 Konten wäre ausreichend? Wieso steht dann da 3850 EUR pro Kopf?

@ turtle1972: Ich frage deshalb, weil wir vorher NIX bezogen haben und probiert haben so auszukommen.

Die 2 Fragen um die es mir geht sind diese:
-----------------------------------------------------
Verfügen Sie und die unter 3 und 4.1 eingetragenen Personen über nachstehend genannte
Vermögensgegenstände?
ja / nein

Bank- und Sparguthaben, Bargeld,

Wertpapiere, Aktien oder Aktienfonds,

Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Bausparverträge,

bebaute oder unbebaute Grundstücke, Hausbesitz (z. B. Ein- oder Mehrfamilienhaus), Eigentumswohnungen oder sonstige Immobilien,

sonstiges Vermögen wie z. B. Edelmetalle, Antiquitäten oder Gemälde.

-----------------------------------
-> Hier müsste ja theoretisch JEDER normale Mensch JA ankreuzen..weil irgendwo hat man ja Bargeld etc.

----------------------------------
Die darunter liegende Frage lautet:

Wenn ja, beträgt der Wert Ihres eigenen Vermögens bzw. der Wert des Vermögens Ihres Ehegatten/Partners/ Ihrer Partnerin sowie der Wert des Vermögens der unter 4.1 eingetragenen unverheirateten Kinder unter
25 Jahren zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils mehr als 3.850 Euro pro Einzelperson?

-----------------------------------

Sprich wenn ich Frage 1 mit JA..und Frage 2 dann aber mit NEIN beantworte ist alles ok , oder?


1000DANK!
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  #6  
Alt 25.09.2009, 10:04
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.218
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Zitat:
Zitat von hdboys Beitrag anzeigen
Sprich wenn ich Frage 1 mit JA..und Frage 2 dann aber mit NEIN beantworte ist alles ok , oder?
Sollte man annehmen. Haben wir jedenfalls auch so beantwortet.
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  #7  
Alt 25.09.2009, 11:36
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Beiträge: 6
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Also brauche ich dann auch keine weiteren Formulare ausfüllen..es gibt ja noch son Formular für Vermögen etc.

DANKE für die Hilfe!!
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