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| Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden. |
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#1
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| Hallo alle zusammen ! Ich beziehe seit Ende 2008 ALG I und erhalte dazu einen Kinderzuschlag und das Amt für Jugend und Familie hat bisher die Kosten der KiTa übernommen. Nun bekomme ich einen Brief vom Jugendamt das sie das Kindergeld nicht anrechnen dürfen aber den Kinderzuschlag. Also verlangen sie nun monatlich knapp 75% der KiTa kosten zurück. Der Kinderzuschlag ist aber doch als Unterhaltskosten für die Kinder angesehen. Ist das nun korrekt das das Amt für Jugend und Familie den Kinderzuschlag anrechnet ? Danke für die Hilfe im voraus ... Gruß Heiko Kampmann |
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#2
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| Hallo, das ist eine sehr gute Frage, der ich mich gern gleich anschließen möchte. Ich werde in Zukunft alleinerziehend neben BaföG evtl. den Kinderzuschlag erhalten und bekomme ebenfalls die Kindergartenkosten vom Amt übernommen. Also für Antworten wäre auch ich sehr dankbar. ![]() LG PA2510 |
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| kinderzuschlag, kita-beitrag übernahme |
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