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Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden.

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  #1  
Alt 17.09.2011, 08:46
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Beiträge: 2
Standard Kinderzuschlag abgelehnt

Hallo,
von März bis August haben wir Kinderzuschlag bekommen, eben habe ich einen Brief erhalten, in welchem leider steht das wir ab September keinen Kinderzuschlag mehr erhalten.
Nun verstehe ich leider nicht warum und bitte euch darum um Hilfe.
Zu diesem Zweck liste ich kurz einmal beide Bescheide, sowohl den ersten, sowie auch den zweiten, auf.
Die Kosten für die Wohnung sind zu beiden Zeitpunkten gleich:
Kaltmiete: 649 Euro
Nebenkosten: 100 Euro
Heizung inkl. Wasser: 56 Euro

1. Bescheid (März - August)
Rahmenbedingungen: Elternpaar (Studenten) + 1 Kind
Einnahmen:
Unterhalt: 1313 Euro
Elterngeld: 300 Euro
Kindergeld: 184 Euro
Wohngeld: 74 Euro
Der Erste Bescheid sagt aus, das unsere Bemessungsgrenze bei 1308,41 Euro liegt, unser einkommen 1295,30 Euro beträgt, und wir demnach Anspruch auf 140 Euro Kinderzuschlag haben.

2. Bescheid (ab September):
Rahmenbedingungen: Elternpaar (Studenten, Frau Schwanger 20. Woche), + 1 Kind

Einnahmen:
Unterhalt: 1353 Euro (40 Euro mehr)
Elterngeld: 300 Euro
Kindergeld: 184 Euro
Wohngeld: 74 Euro
Dieser Bescheid wurde abgelehnt!
Begründung: "Der Gesamtbedarf ist gedeckt"
"Nach den eingereichten Unterlagen beträgt Ihr durchschnittliches Bruttoeinkommen 1837 Euro. Die für Sie geltende Mindesteinkommensgrenze in Höhe von 900 Euro wird damit erreicht.

Nach den Berechnungen der Familienkasse ergeben sich folgende Beträge:

Verbleibender Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft: 234,25 Euro

Zu berücksichtigendes Einkommen: 414,50 "

Damit also kein Anspruch auf Kinderzuschlag.

Ich hoffe Ihr könnt mir die Zahlen erklären, aus denen werde ich leider nicht schlau.


Grüße
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  #2  
Alt 17.09.2011, 16:45
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Zitat:
Zitat von gumbleball Beitrag anzeigen
Die Kosten für die Wohnung sind zu beiden Zeitpunkten gleich:
Kaltmiete: 649 Euro
Nebenkosten: 100 Euro
Heizung inkl. Wasser: 56 Euro
Die Kosten mögen gleich geblieben sein, hast du den Bescheid mal dahingehend geprüft ob die Miete auch noch in voller Höhe anerkannt wird?

€805 Warmmiete erscheint mir doch recht hoch für 3 Personen.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #3  
Alt 17.09.2011, 20:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.09.2011
Beiträge: 2
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Die Miete wird natürlich nicht vollständig anerkannt, dass wurde sie beim ersten Bescheid allerdings auch nicht (Mietstufe IV). Das kann ich mir zumindest nicht vorstellen, da wird deutlich über den angemessenen Kosten liegen die z.B. für die Berechnung des Wohngeldes herangezogen wurde.
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