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| Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden. |
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#1
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| Hallo, von März bis August haben wir Kinderzuschlag bekommen, eben habe ich einen Brief erhalten, in welchem leider steht das wir ab September keinen Kinderzuschlag mehr erhalten. Nun verstehe ich leider nicht warum und bitte euch darum um Hilfe. Zu diesem Zweck liste ich kurz einmal beide Bescheide, sowohl den ersten, sowie auch den zweiten, auf. Die Kosten für die Wohnung sind zu beiden Zeitpunkten gleich: Kaltmiete: 649 Euro Nebenkosten: 100 Euro Heizung inkl. Wasser: 56 Euro 1. Bescheid (März - August) Rahmenbedingungen: Elternpaar (Studenten) + 1 Kind Einnahmen: Unterhalt: 1313 Euro Elterngeld: 300 Euro Kindergeld: 184 Euro Wohngeld: 74 Euro Der Erste Bescheid sagt aus, das unsere Bemessungsgrenze bei 1308,41 Euro liegt, unser einkommen 1295,30 Euro beträgt, und wir demnach Anspruch auf 140 Euro Kinderzuschlag haben. 2. Bescheid (ab September): Rahmenbedingungen: Elternpaar (Studenten, Frau Schwanger 20. Woche), + 1 Kind Einnahmen: Unterhalt: 1353 Euro (40 Euro mehr) Elterngeld: 300 Euro Kindergeld: 184 Euro Wohngeld: 74 Euro Dieser Bescheid wurde abgelehnt! Begründung: "Der Gesamtbedarf ist gedeckt" "Nach den eingereichten Unterlagen beträgt Ihr durchschnittliches Bruttoeinkommen 1837 Euro. Die für Sie geltende Mindesteinkommensgrenze in Höhe von 900 Euro wird damit erreicht. Nach den Berechnungen der Familienkasse ergeben sich folgende Beträge: Verbleibender Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft: 234,25 Euro Zu berücksichtigendes Einkommen: 414,50 " Damit also kein Anspruch auf Kinderzuschlag. Ich hoffe Ihr könnt mir die Zahlen erklären, aus denen werde ich leider nicht schlau. Grüße |
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#2
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| Zitat:
€805 Warmmiete erscheint mir doch recht hoch für 3 Personen.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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| Die Miete wird natürlich nicht vollständig anerkannt, dass wurde sie beim ersten Bescheid allerdings auch nicht (Mietstufe IV). Das kann ich mir zumindest nicht vorstellen, da wird deutlich über den angemessenen Kosten liegen die z.B. für die Berechnung des Wohngeldes herangezogen wurde. |
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