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Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden.

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  #1  
Alt 22.07.2010, 22:20
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Frage Kinderzuschlag

Hallo,
ich erhalte momentan Kinderzuschlag und Wohngeld.Hab jetzt die Weiterbewilligung erhalten für KIZ bis Dezember 2010 und für Wohngeld bis Oktober 2010.Mein Mann möchte sich ein paar Überstunden ausbezahlen lassen.Gilt das dann als Einmalzahlung?Wie wird das verrechnet?Hab hier bischen gelesen und festgestellt, dass es wohl im Ermessen des Sachbearbeiters liegt, wie er das anrechnet und auf die Monate verteilt.Soll ich vorher mal bei der Familienkasse nachfragen?Ich bin grad etwas verzweifelt. Wenn z.B. 900,- für Überstunden ausbezahlt werden, wird dann das gleiche am KIZ abgezogen?Oder wärs besser erst im Dezember die Überstunden ausbezahlen zu lassen?
Bin dankbar für jede Antwort
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  #2  
Alt 01.08.2010, 22:46
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Beiträge: 5
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hat denn keiner einen Tip für mich???
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  #3  
Alt 02.08.2010, 16:44
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Registriert seit: 21.06.2009
Beiträge: 98
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Ich , als jemand, den die Nachtschichten total fertig machen, würde kämpfen, Freizeit statt Geld zu bekommen. Gesundheit kann man nicht kaufen / ersetzen.

Aber wenn ihr eben die Auszahlung wollt, vielleicht ist die "Dezember-Variante" so schlecht nicht. Da gibt es vielleicht noch Weihnachtsgeld, und ihr bekommt dann sowieso keine Leistungen vom Staat. Ob aber auch dann die Anrechnung über mehrere Monate erfolgt, weiß ich nicht. Vermutlich aber wird es so sein, und die Überstunden sind für euch quasi ohne Vergütung, auch wenn der AG viel Geld dafür bezahlt.
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einmalzahlung, kinderzuschlag, wohngeld

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