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Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden.

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  #1  
Alt 06.03.2010, 12:48
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Standard Ki-Zuschlag bei selbständigen Lebenspartner!

Hallo,

heute hab ich nun endlich den Bescheid über die Weiterbewilligung des Ki-Zuschlages erhalten. Übrigends hatte ich den Antrag auf Weiterbewilligung am 12.01.2010 gestellt. Also 7 Wochen und ein paar Tage.

Nunmehr ist es so, dass ich noch eine Nachzahlung für 09/09 bis 01/10 erhalte. Auch für 02/10 erhalte ich den vollen Ki-Zuschlag. Allerdings wird dieser ab März 2010 abgelehnt. Dies kann ich absolut nicht nachvollziehen, weil mal wieder eine Berechnung dazu fehlt. Bei einem Selbständigen muss man ja das Einkommen 6 Monate voraus schätzen. Dies hab ich auch getan, aber scheinbar ist es genau um 50 Euro zuvielDer Bescheid sagt nämlich verbl. Gesamtbedarf 1307 Euro und zu berücksichtigendes Einkommen 1360 Euro Nach meinen eingereichten Unterlagen schätzt die Kindergeldkasse das durchschnittliche Bruttoeinkommen auf 2300 Euro. Keine Ahnung wie die darauf kommen, weil man ja in der Anlage zur Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben schätzen muss... was für mich als "Laie" sehr schwierig ist und war... Wahrscheinlich dann alles zusammengezählt und durch 6 Monate... Nunja... Was ich fragen wollte: Kann ich auch eine detaillierte Berechnung bestehen? Und kann ich jetzt Widerspruch einlegen (also ja das kann ich, aber lohnt das?) und mittteilen, dass z. B. jetzt im März weniger fließt als wie in der Berechnung angenommen? Was ich auch nicht ganz verstehe, wie berechnen die bei einem Selbständigen das Einkommen? Ab März gibt es nix mehr, also war für die der Durchschnitt 02/10 bis 07/10 ausschlaggebend, aber komischerweise bekommen wir für Februar 2010 den vollen Ki-Zuschlag, weil in diesem Monat der Elternzeitmonat meines Partners war und er "nur" Elterngeld erhalten hatWas sagt Ihr: Widerspruch oder nicht?

Danke bereits im Voraus! Und Sorry, falls es sich bissl wie "Kauderwelsch" liest
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  #2  
Alt 07.03.2010, 10:11
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Registriert seit: 20.09.2009
Beiträge: 12
Standard Dann anders gefragt...

Ohje, wahrscheinlich ist mein Fragenkomplex doch etwas zuvielAnders gefragt: Ich möchte jetzt auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Möchte gern als Begründung angeben, dass ich die genaue Berechnung sehen möchte. Mit welchem Paragraphen kann ich dies belegen?

Kann ich darauf bestehen, dass mein Anspruch bzw. mein Antrag auf Weiterbewilligung auf eine Art "ruhend" gestellt wird bis ich anhand der BWA´s meines LG nachgewiesen habe, dass wir sehr wohl Ki-Zuschlag erhalten?
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