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Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden.

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  #1  
Alt 19.08.2011, 12:56
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Beiträge: 2
Standard Hartz IV oder Kindergeldzuschlag?

Hallo,


ich hab da mal ein Problem bzw Frage.


Bis Mai war wir Hartz IV Aufstocker da mein Mann 800 Euro netto im Monat verdient hat.


Dann hat er den Job gewechselt. Er verdient jetzt zwischen 950 und 1200 euro netto Daher hieß es von der Arge wir bekämen kein Hartz IV mehr die Rechnung war
329 € je 2 mal für mich und meinen Mann
215 € je 2 mal für die beiden Kinder
365 € abzug für Kindergeld
646 € für Miete ( die Miete liegt aber mit Strom und Nebenkosten bei 900 € wir haben schon immer draufgezahlt)


Wir müssten nach Aussage der ARGE also Mietbeihilfe und Kindergeldzuschlag beziehen. Die Anträge haben wir auch gestellt, und für Juni bis August wurde auch Mietbehilfe bewilligt.


Jetzt sagt die Kindergeldkasse, der Familienbedarf wäre 1600€+Kindergeld also bei 1900€ die würden mit Lohn, Kindergeldzuschlag und Mietbeihilfe nicht gedeckt und wir müssten Hartz IV beantragen. Die Wohngeldstelle sagt jetzt ab September wenn der Kindergeldzuschlag nicht bezahlt wird, dann zahlen wir auch nicht weil sie mit Lohn, Kindergeld und Mietbeihilfe unter Hartz IV Niveau sind.


Rechnung Kindergeldstelle
1900€ bedarf


365€ Kindergeldkasse
900€ Lohn
280€ Kindergeldzuschlag




das sind 300 Euro zu wenig zum leben.


Unsere Rechnung war wie auch der der Arge
365€ Kindergeldkasse
1000€ Lohn
280€ Kindergeldzuschlag
265€ Mietbeihilfe


1910€ deutlich mehr als Hartz IV


Wer hat recht? Denn ab September stehen wir mur mit Lohn und Kindergeld da und haben dann definitiv weniger als Hartz IV
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  #2  
Alt 19.08.2011, 13:21
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.218
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Zitat:
Zitat von Carter Beitrag anzeigen
646 € für Miete ( die Miete liegt aber mit Strom und Nebenkosten bei 900 € wir haben schon immer draufgezahlt)
Das Problem scheint bei eurer unangemessenen Miete zu liegen. Denn beim Kinderzuschlag wie auch bei ALGII wird nach einer gewissen Zeit nur noch die angemessene Miete angerechnet.

Zitat:
Jetzt sagt die Kindergeldkasse,
Hast du das auch schriftlich? Wenn ja, was steht das genau?
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  #3  
Alt 19.08.2011, 13:50
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Beiträge: 2
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da steht nur der Mindeslohn von 900€ wird erreicht, aber dem Antrag kann nicht stattgeggeben werden, da der Bedraf der Familie trotz Kindergeldzuschlag gedeckt wird. Keine berechnung nichts.
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  #4  
Alt 19.08.2011, 14:55
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.218
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Dann fordere die Berechnung umgehend an.
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