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| Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden. |
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#1
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| Hallo, ich hab da mal ein Problem bzw Frage. Bis Mai war wir Hartz IV Aufstocker da mein Mann 800 Euro netto im Monat verdient hat. Dann hat er den Job gewechselt. Er verdient jetzt zwischen 950 und 1200 euro netto Daher hieß es von der Arge wir bekämen kein Hartz IV mehr die Rechnung war 329 € je 2 mal für mich und meinen Mann 215 € je 2 mal für die beiden Kinder 365 € abzug für Kindergeld 646 € für Miete ( die Miete liegt aber mit Strom und Nebenkosten bei 900 € wir haben schon immer draufgezahlt) Wir müssten nach Aussage der ARGE also Mietbeihilfe und Kindergeldzuschlag beziehen. Die Anträge haben wir auch gestellt, und für Juni bis August wurde auch Mietbehilfe bewilligt. Jetzt sagt die Kindergeldkasse, der Familienbedarf wäre 1600€+Kindergeld also bei 1900€ die würden mit Lohn, Kindergeldzuschlag und Mietbeihilfe nicht gedeckt und wir müssten Hartz IV beantragen. Die Wohngeldstelle sagt jetzt ab September wenn der Kindergeldzuschlag nicht bezahlt wird, dann zahlen wir auch nicht weil sie mit Lohn, Kindergeld und Mietbeihilfe unter Hartz IV Niveau sind. Rechnung Kindergeldstelle 1900€ bedarf 365€ Kindergeldkasse 900€ Lohn 280€ Kindergeldzuschlag das sind 300 Euro zu wenig zum leben. Unsere Rechnung war wie auch der der Arge 365€ Kindergeldkasse 1000€ Lohn 280€ Kindergeldzuschlag 265€ Mietbeihilfe 1910€ deutlich mehr als Hartz IV Wer hat recht? Denn ab September stehen wir mur mit Lohn und Kindergeld da und haben dann definitiv weniger als Hartz IV |
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#2
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| Zitat:
Zitat:
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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| da steht nur der Mindeslohn von 900€ wird erreicht, aber dem Antrag kann nicht stattgeggeben werden, da der Bedraf der Familie trotz Kindergeldzuschlag gedeckt wird. Keine berechnung nichts. |
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#4
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| Dann fordere die Berechnung umgehend an.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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